Hallo zusammen,
ich brauche in einem Fall mal eure Hilfe, weil ich irgendwie auf dem Schlauch stehe. Vermutlich ist es nur halb so schlimm.
Folgender SV:
Der EL war Deutscher und ist verstorben am 24.08.2012. Er war verheiratet seit 1948, geheiratet hatte er in Halle an der Saale.
Es gibt ein gemeinschaftliches privatschriftliches Testament vom 25.03.1976, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Es gibt keine Schlusserbeneinsetzung, aber es gibt eine Tochter.
Laut ESA (beurkundet durch Notar) gibt es 2 Grundstücke im Westen und 1 im Osten. Der EL hatte seinen letzten Wohnsitz im Westen (was auch aus dem Testament hervorgeht).
Der Notar hat nun einen gegenständlich beschränkten Erbschein beantragt.
Mein Problem ist nun, dass davon doch lediglich der Grundbesitz im Osten umfasst wäre, oder nicht? Dann hätte ich aber keinen ES für die Grundstücke im Westen... Ich bin verwirrt.
Vielen Dank für eure Hilfe!