Hallo!
Mein Verfahrensbeistand rechnet seine Vergütung ab, pauschalisiert 350,00 EUR und er addiert dann noch die 12,00 EUR Aktenversendungspauschale.
Ich würde sagen, dass diese 12,00 EUR bereits durch den Satz abgegolten sind und diese nicht zusätzlich geltend gemacht werden können.
Für die Fahrtkosten gibt es ja schon eine entsprechende Entscheidung vom BGH.
Was meint ihr dazu?
LG
HiHoSa