Fortgeschriebener standardisierter (Zwischen-)Bericht

  • [FONT=&amp][FONT=&amp]Fortgeschriebener standardisierter (Zwischen-)Bericht - [/FONT][FONT=&amp]ForStaB[/FONT] [FONT=&amp][/FONT][FONT=&amp][/FONT]
    [/FONT][FONT=&amp][/FONT][FONT=&amp]Der ForStaB [/FONT][FONT=&amp]fußt auf dem vom Insolvenzgericht Aachen Anfang 2011 in Zusammenarbeit mit interessierten gelisteten Verwaltern gestarteten Projekt „Fortschreibende Rechnungslegung“, welches in der ersten Testphase bereits ab dem 01.04.2011 für alle beim Amtsgericht Aachen eröffneten Insolvenzverfahren zu berücksichtigen war.[/FONT] [FONT=&amp]

    Mit der Namensänderung wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass es sich nicht um eine vollständige fortschreibende Rechnungslegung handelt, sondern um die für das Berichtswesen erforderliche Darstellung der Entwicklung der Aktivmasse.[/FONT] [FONT=&amp]

    Die Weiterentwicklung des Projekts erfolgt nach wie vor federführend über das Insolvenzgericht Aachen, jedoch in Abstimmung mit der vom Justizministerium NRW initiierten Arbeitsgruppe „Elektronische Kommunikation zwischen Insolvenzgerichten und Insolvenzverwaltern“. So erfährt dieses Projekt nicht zuletzt durch die Einbindung über das DV-Verfahren IT-InsO neben der beabsichtigten Standardisierung die erforderlichen Arbeitserleichterungen auf Seiten der Insolvenzgerichte.

    Tatsächlich wird in Kürze eine weitere Testphase beginnen, bei der dem Insolvenzgericht Aachen von Seiten der Verwalterkanzleien der ForStaB elektronischin das DV-System IT-InsO überspielt und dort elektronisch aktenbezogen archiviert und zur Ansicht und Bearbeitung elektronisch vorgehalten wird.[/FONT] [FONT=&amp][/FONT][FONT=&amp]


    Zum besseren Verständnis hier drei Grundregeln, die das System des ForStaB kennzeichnen:[/FONT]

    [FONT=&amp][/FONT]

    • [FONT=&amp]Stichtag des Beginns des ForStaB ist der Tag der Insolvenzeröffnung.[/FONT]


    ·

    • [FONT=&amp]Beginnend mit dem Bericht nach § 156 InsO werden (ausschließlich) die Aktiva gemäß der Postenbezeichnung des § 266 HGB dargestellt und in den folgenden ForStaB fortgeschrieben.[/FONT]


    · [FONT=&amp][/FONT]

    • [FONT=&amp]Dies geschieht auf der Grundlage einer vorgegebenen Excel-Datei, wobei Drittrechte, und bei den Folge-ForStaB zu- und abschreibende Wertberichtigungen berücksichtigt werden.[/FONT] [FONT=&amp][/FONT]


    [FONT=&amp][/FONT][FONT=&amp]Anlage[/FONT][FONT=&amp]: Excel-Datei[/FONT] [FONT=&amp]
    Handreihung Insolvenzgericht Aachen

    [/FONT][FONT=&amp]Der ForStaB dient der Transparenz der Darstellung der Aktiva und deren Entwicklung in den Berichterstattungen.[/FONT] [FONT=&amp]Im Gegensatz zur bisherigen Praxis der Berichterstattungen erfolgt die Darstellung der Aktiva nun in standardisierter, tabellarischer Form. Der nachfolgenden Berichterstattung können dann die entsprechenden Erläuterungen entnommen werden.[/FONT] [FONT=&amp]Das Gericht hat somit jederzeit einen einfachen, stringent fortgeschriebenen und damit nachvollziehbaren Überblick über den Bearbeitungsstand der Aktiva nebst der Bearbeitung der Fremdrechte sowie den Stand der hieraus generierten bzw. noch zu erwartenden Masse.[/FONT]

    [FONT=&amp]Auch von Seiten der am Projekt des Insolvenzgerichts Aachen beteiligten Verwalter wird dieses Instrument als sehr nützliches Instrumentarium zur Kontrolle der Verfahrensabwicklung bewertet – insbesondere, wenn auf Seiten des Verwalters mehrere Personen mit der Verwertung der Aktiva beschäftigt sind.[/FONT] [FONT=&amp]

    Der ForStaB ersetzt ausdrücklich nicht die Vermögensübersicht nach § 153InsO bzw die Rechnungslegung nach § 66 InsO.[/FONT]

    [FONT=&amp]Zur Verprobung mit den Werten der Insolvenzbuchhaltung des Verwalters, zugleich der Kontrolle der zeitnahen Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, bittet das Insolvenzgericht Aachen um die Beifügung der Summen- und Saldenliste verdichtet für den Zeitraum ab Eröffnung (zum Zwecke der Gesamtsaldenabstimmung) sowie eine unverdichtete Summen- und Saldenliste für den Berichtszeitraum (zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit der relevanten Einzelbewegungen im Berichtszeitraum).[/FONT]

  • werde es interessiert mitverfolgen, zumal N.L. @ coll.glaub ich sehr gut wissen, was sie da tuen.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Fortgeschriebene Standardisierte (Zwischen-)Berichte ForStaB auf dem Weg zum Standard

    Auftakt zur breiten Anwendung von ForStaB war eine Informationsveranstaltung des Justizministeriums des Landes NRW am 18. Juni 2013 mit den Präsidenten sowie Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte NRW mit insolvenzrechtlicher Zuständigkeit und Vertretern ihrer Insolvenzabteilungen. Der Tagesordnungspunkt ForStaB wurde durch das Insolvenzgericht A. vor 56 Teilnehmern aus 18 Insolvenzgerichten vorgestellt. Seit dem steht ForStaB in der internen Diskussion etlicher Insolvenzgerichte in NRW.Jetzt macht ein weiteres Insolvenzgericht in NRW „Nägel mit Köpfen“ und lud am 17.10.2013 die Verwalterkanzleien zu einer Auftaktveranstaltung ein.
    Die ungekürzte Berichterstattung können Sie auf der Seite von bak-inso

    http://www.bak-inso.de/index.php?opti…tid=1&Itemid=76

    eingesehen werden.

    Als Anlage hier noch einmal die Excelliste, nun aber eingearbeitet mit den Handreichungen des Insolvenzgerichts Aachen

  • Wollte mich hierzu eigentlich nicht äußern, habe dann aber doch die Zeit gefunden, wich mit der Angelegenheit ein wenig mehr zu beschäftigen und musste feststellen, dass man mal wieder glaubt, ein Problem über Excel lösen zu können.

    Das Problem fängt doch schon damit an, dass man die Buchungen vom jeweiligen gewählten Kontenrahmen, SKR03/04-InsO stellt da auch keine große Arbeitserleichterung dar, in diese Matrize zu pressen, wobei mir alles was händisch gemacht werden muss, zuwider ist, schon deshalb, weil es ein großes Fehlerpotential beinhaltet.

    Dann der Hinweis, dass dies die Verzeichnisse nach § 151 / 153 InsO nicht ersetzen soll einerseits, anderseits der Hinweis, dass man durchaus eine Auffächerung betreiben kann, hier Seite 14:


    "Vorhanden sind z.B. ausschließlich mehrere Bausparguthaben. Unter Wegfallen der Position B.II.4 (im Muster noch kursiv gedruckt) werden die einzelnen Bausparguthaben getrennt unter „B.II.4.1. Bausparguthaben LBS“ und „B.II.4.2.Bausparguthaben BHW“ aufgeführt, damit das Schicksal der einzelnen Vermögenswerte gesondert verfolgt werden kann. Inwieweit es sinnvoll ist, bei gleichartigen Vermögensgegenständen gesonderte Positionen zu bilden, bleibt dem Einzelfall überlassen. Hat ein Fuhrpark bis zu 10 Fahrzeuge, so mag eine Unterteilung noch sinnvoll sein, bei 500 Fahrzeugen jedenfalls nicht."

    Das steht aber im Widerspruch zu Seite 1:

    " Durch Fortschreiben der einzelnen Vermögenswerte der Insolvenzmasse im Zeitpunkt der Eröffnung können Gläubiger und Gericht sich ohne Zurückblättern zu vorangegangenen Berichten einen schnellen Überblick über den Verfahrensstand verschaffen."

    Also, wie nun ? Überblick oder Zusammenfassung ? Mal von den Detailfragen angesehen, ob bei der speziellen Schuldnerin die Wertpapiere ins Anlage- oder Umlaufvermögen gehören.

    Was soll denn kontroliert werden ? Doch wohl der Verwertungsstand und dies nicht in Bezug auf deren Zuordnung gem. HGB. Dann darf man sich auch nicht scheuen, dies auf sämtliche Vermögensgegenstände zu erstrecken. Solche Daten sind ja vorhanden, dürfte wohl jedes handelsübliche Insolvenzprogramm, sofern richtig bedient, liefern. Das bedeutet aber Papier, viel Papier. Dann aber kann man, quasi zu jeder Tages- und Nachtzeit, den Verwertungstand auf Knopfdruck ermitteln, ohne das man anfängt, etwas in Excel einzuklimpern.

    Der Einwand, dass die von *3, ***wep oder anderen Programmen gelieferten Auswertungen nicht spezifisch genug sind, mag gelten. Dann muss man sich überlegen, ob der Entwickler das passt bekommt, sicherlich möglich, oder aber man die Anforderungen abwandelt.

    PS: muss mich korrigieren. Auch die standardisierte Zwischenberichterstattung produziert Unmengen an Papier. Zwar ist das Excelblatt auf A4 bzw. A3 nicht die Welt. Die geforderte unverdichtete SuSa, bzw. E/A, macht das dann wieder fett.


    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

    Einmal editiert, zuletzt von La Flor de Cano (1. November 2013 um 13:17)

  • tja, die Justiz NRW will da offenbar Ernst mit machen.
    Wenn das kommen sollte, sammle ich meine Förmchen und wechsel den Sandkasten :D
    Der wohl auszumachende Grundgedanke ist ja nicht schlecht, aber das soll wohl auch Verfahren übergestülpt werden, bei welchen das wirklich nur noch "killt den Regenwald" bedeutet.
    Aber mal davon abgesehen: gegenüber den Gerichten wird es wohl kaum als verbindlich durchsetzbar sein; gegenüber den Verwaltern auch nicht. Ich hoffe, es wird sich auf die z.T. wirklich sinnvollen Dinge verständigt. Die Anwendungspflicht in dieser Pauschalität wäre ohnehin nicht durchsetzbar (Gott sei dank !)

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