Hallo!
Ich habe hier einen Hinterlegungsantrag vorliegen einer Bank bzgl. Resterlös einer Versteigerung.
Der gleiche Hinterlegungsantrag wurde bereits bei einem anderen Gericht gestellt und dort sogar förmlich durch Beschluss abgelehnt (zufällig mitbekommen, weil sich mein Antragsteller verquatscht hat).
Wirkt dieser Ablehnungsbeschluss denn auch für andere Gerichte (also wie ein Zivilurteil auch - einmal entschieden, Ende)? Oder kann er tatsächlich bei mir jetzt noch einmal denselben Antrag stellen, da es ja keine örtliche Zuständigkeit gibt?
Der Grund der Ablehnung sei mal dahingestellt.