Versetzungsantrag bei Abordnung?

  • Ich hätt da mal gern ein Problem:

    Ich bin seit einiger Zeit an ein AG abgeordnet, weil dort Personalmangel infolge Krankheit/Mutterschaftsurlaub herrscht. Das mir (wunschgemäß) zugewiesene Dezernat erfüllt mich, das Klima ist toll.

    Aber der Grund meiner Abordnung wird ja in absehbarer Zeit wegfallen, meine Abordnung auslaufen. Wieviel Zweck hat es, einen Versetzungsantrag zu stellen dorthin? Muss nicht erst jemand wegwollen oder sonst ausfallen (Pension), damit ich berücksichtigt werden kann?

  • Es ist das Recht eines Beamten Anträge zu stellen, so viel er will... :D

    Vielleicht helfen Gespräche mit den maßgeblichen Personen aber besser.
    Also mal mit dem Direktor oder Verwaltungsleiter ein Gespräch führen und auch der personalverwaltenden Stelle seinen Wunsch mitteilen.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ich habe mit den Kollegen am jetzigen Gericht gesprochen, dort will niemand weg, eine Pensionierung steht auch nicht an. Dass ich mit einem Versetzungsantrag liebäugele weiß auch der hiesige Direktor. Ich frage mich nur, ob ich überhaupt unter diesen Umständen eine Chance habe.

  • Ganz ehrlich:

    Ist das Dein erster Versetzungsantrag?
    Wenn ja, warum jetzt, trotzdem du um die Situation an deinem "Wunschgericht" weißt?

    Ich finde es ehrlich gesagt vollkommen daneben, einen Versetzungsantrag an ein Gericht zu stellen, welches IM MOMENT Unterstützung benötigt, aber auf Dauer eben nicht. Und wenn ich lese dass dir das WUNSCHGEMÄSS zugewiesene Dezernat gefällt. Ohne Worte.


    Ich habe jahrelang FEST an einem Gericht gearbeitet, zu dem ich halbewig fahren musste, was ich in Kauf nahm; Ohne Mullen, ohne Knullen. Dann wurde ich krank (Bein, Reha, 5 Monate), ich fand nach meiner Rückkehr 2 Ersatzabordner vor. Beide mit Versetzungswillen. Ich hatte bis dato nur Grundbuch im Sinn. Heute mach ich ein wenig Grundbuch, ein wenig Zwangsvollstreckung, ein wenig Beratungshilfe und manchmal auch Zwangsversteigerung. Die Abordler machen ausschließlich Grundbuch. Danke.

  • Wenn man der Personalverwaltung nicht mitteilt, dass man sich dafür interessiert, die Stelle zu wechseln, dann kann sie es nicht wissen. Es kann sich manchmal ganz unerwartet ergeben, dass eine Stelle frei wird, die vielleicht auch gar nicht ausgeschrieben wird. So abwegig finde ich das nicht. Ob man das jetzt förmlich beantragt oder einfach mal mit der Personalverwaltung telefoniert oder ihr mailt, ich weiß nicht, ob das im Ergebnis einen großen Unterschied macht.


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Wie läuft so ein Versetzungsantrag eigentlich ab, verwaltungsmäßig? Ich mein, ich stell ihn. Und dann? An Mitwisser und Co.? Wie läuft das?

    Hat ein Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg, wenn an dem Gericht nichts frei ist?

  • Aktuell hat es vielleicht keinen direkten Aussicht auf Erfolg, aber auf einer Versetzungswunschliste relativ weit oben zu stehen, schadet nie, oder? ;)

  • Dann guckt das OLG eben, ob dir die Stelle da irgendwie zugewiesen werden könnte. Das kann schnell gehen (man weiß ja schließlich nie, wer noch von dort weg will, vielleicht noch ein Kind kriegt oder sonst was für Gründe) oder kann aber auch Jahre dauern. Ich würd mich wahrscheinlich einfach auf eine längere Wartezeit einstellen und hoffen, dass die Abordnung vielleicht noch ne Zeit lang läuft.

    @bergbauer .. es ist ja schade, dass genau dir das so passiert ist. Von nem Beamten wird aber auch ein gewisses Maß Flexibilität erwartet. Man kann nicht erwarten, dass man sein Dezernat genau so wiederbekommt wie man es hatte, bevor man länger ausgefallen ist. Das ist jetzt aber kein Grund dem TS seinen Versetzungsantrag mies zu machen. Ich hoffe du lässt deine Kollegen nicht spüren, dass dir das nicht in den Kram passt, dass diese jetzt ausschließlich Grundbuch machen. Für ein angenehmes Arbeitsklima sicher nicht förderlich.

  • Mann! Gut, dann raus mit der ganzen Wahrheit: Ich will da niemanden vergraulen. Aber: Mit meiner Arbeit ist man sehr zufrieden, mit der von einer dort festen Person nicht so (häufig krank, nicht so belastbar, etc.). Ich will natürlich gern dorthin wechseln, aber eben nicht, dass die Person dann weggelobt wird, denn irgendwo fehlt ja immer wer. Könnte das die Konsequenz eines solchen Antrags meinerseits sein?

  • @bergbauer .. es ist ja schade, dass genau dir das so passiert ist. Von nem Beamten wird aber auch ein gewisses Maß Flexibilität erwartet. Man kann nicht erwarten, dass man sein Dezernat genau so wiederbekommt wie man es hatte, bevor man länger ausgefallen ist. Das ist jetzt aber kein Grund dem TS seinen Versetzungsantrag mies zu machen. Ich hoffe du lässt deine Kollegen nicht spüren, dass dir das nicht in den Kram passt, dass diese jetzt ausschließlich Grundbuch machen. Für ein angenehmes Arbeitsklima sicher nicht förderlich.

    Zu hoffen ist für Dich, dass Du das noch genau so siehst, wenn Dein Dezernat nach einem Ausfall Deinerseits dann plötzlich "weg" ist und Du Sachen bearbeiten darfst, die Dir absolut nicht liegen. Mich stört an der ganzen Sache dieses "wunschgemäß". Mich hat auch keiner gefragt, was ich machen möchte. Ich hab mich eingefuchst, anfangs widerwillig und nun darf ich das wieder. Und nun bleibt natürlich im Hinterkopf "Nur weil der hier her wollte! Nur weil ich krank war! Kann ich doch nichts für!" Ich find es zum Kotzen.
    Als Fazit bliebe für mich, wenn es denn nicht zu spät wäre: Lieber die Arbeit des Ausgefallenen übernehmen, als Abordnungen in Kauf zu nehmen. Man sieht ja, wie es enden kann. Wir hatten erst letztens wieder das "Problem". Frau/Herr fällt längere Zeit aus. Wie machen wir's? Ich übernehme gern, auch wenn es zuviel ist, da ich weiß, Frau/Herr arbeitet gern hier und möchte mit Sicherheit nicht vor dem selben "Problem" stehen" wie ich seinerzeit.
    Aber "seinerzeit" wurde keiner gefragt. Und das ist wahrscheinlich immer noch so. Abordnungswillige werden gern genommen, mit späteren Versetzungsanträgen an die Gerichte, wo es kuschlig ist, ist dann zu rechnen. (Wer lässt sich denn von einem Gericht abordnen, wo es suuper ist?)
    Ich hoffe, Mitwisser & Co. antworten. Denn, wie so ein Versetzungsantrag läuft, das würde mich auch interessieren.

    Ach ja: Demnächst steht hier eine Abordnung an, weil ein Gericht "momentanen Engpass" hat. Wären nur 60 km. Allerdings Betreuung, für die, die es noch nie gemacht haben. Interesse? Ich pack schon mal. Vielleicht krieg ich ja doch was wunschgemäßes...
    Bin raus hier, regt mich nur auf.

  • Unglaublich, wie miesepetrig du bist. Es tut mir leid, dass du dein Wunschpensum nicht bekommen hast, aber deshalb auch keinem anderen zu gönnen da mehr Glück zu haben ist doch traurig. Da hat sich ja einiger Frust bei dir angestaut, den du jetzt hoffentlich nicht an deinen Kollegen auslässt.

    Zur Sache: Den Versetzungsantrag würde ich auf jeden Fall stellen. Man weiß nie, ob/wann dort wieder eine Stelle zu besetzen ist, aber wenn dann kriegt sie nur derjenige, der auf der Liste ganz oben steht.

  • Sprich auf jeden Fall auch mit deinem örtlichen Personalrat und evtl. mit wem vom Bezirkspersonalrat. Die sind bei Versetzungsgesuchen immer mit im Boot.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Okay, dann spezifiziert:

    In NRW ist der zumindest eigentlich immer im Boot, wenn es um Versetzungen geht ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich hätt da mal gern ein Problem:

    Ich bin seit einiger Zeit an ein AG abgeordnet, weil dort Personalmangel infolge Krankheit/Mutterschaftsurlaub herrscht. Das mir (wunschgemäß) zugewiesene Dezernat erfüllt mich, das Klima ist toll.

    Aber der Grund meiner Abordnung wird ja in absehbarer Zeit wegfallen, meine Abordnung auslaufen. Wieviel Zweck hat es, einen Versetzungsantrag zu stellen dorthin? Muss nicht erst jemand wegwollen oder sonst ausfallen (Pension), damit ich berücksichtigt werden kann?

    Versetzungsantrag via DirAG ans OLG, ggf. vorher bei GL Rückfragen wg. korr. Dienstweg.

    Wenn der Antrag gestellt ist wird er auch bearbeitet, ggf. mal wieder bekäftigen, evtl. gibt's bald oder irgendwann mal eine Überraschung :D

    Aber Obacht Nur wegen dem Dezernat(!!) die Behörde wechseln halte ich schlicht für kurzsichtig! Da wäre ggf. ein Mitarbeitergespräch beim GL über die Verwendungsperspektiven an der eigenen Behörde sinnvoller.


    @ Bergbauer, fall doch noch mitlesend:

    ned so rumärgern sondern schriftliche Anträge stellen, bitte diejenigen nerven, die was ändern können, notfalls auch regelmäßig bekräftigen, regelmäßige Sachstandansanfragen (schriftlich und telefonisch), einfach mal nervig werden, aber erst falls die höfliche und sachliche Begründung respekt- und anstandslos vom Tisch gefegt wurde ;)

  • Also um mal eine Lanze fuer Bergbauer zu brechen: Ich finde das eine ziemlich miese Nummer, jemanden wegen laengerer Krankheit sein Dezernat wegzunehmen! Was ist denn das fuer eine Art? Wer spaeter kommt, sprich abgeordnet wird zu Vertretungszwecken, muss sehen wo er bleibt. Aber doch nicht umgekehrt! Ich kann seinen Aerger sehr gut verstehen. Zum Thema Versetzungsantrag: Nachfragen bei der Oberbehoerde, wie es gewollt ist. Ich kenne es so wie von leviathan beschrieben.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich hätt da mal gern ein Problem: Ich bin seit einiger Zeit an ein AG abgeordnet, weil dort Personalmangel infolge Krankheit/Mutterschaftsurlaub herrscht. Das mir (wunschgemäß) zugewiesene Dezernat erfüllt mich, das Klima ist toll. Aber der Grund meiner Abordnung wird ja in absehbarer Zeit wegfallen, meine Abordnung auslaufen. Wieviel Zweck hat es, einen Versetzungsantrag zu stellen dorthin? Muss nicht erst jemand wegwollen oder sonst ausfallen (Pension), damit ich berücksichtigt werden kann?


    Das sind uns die Liebsten, die Probleme haben wollen! Die meisten hier wollen die immer nur loswerden. ;)

    Wie läuft so ein Versetzungsantrag eigentlich ab, verwaltungsmäßig? Ich mein, ich stell ihn. Und dann? An Mitwisser und Co.? Wie läuft das? Hat ein Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg, wenn an dem Gericht nichts frei ist?


    Bin ich gemeint oder wir alle?

    Zum Fall:
    Zunächst einmal der Hinweis, dass Abordnungen und Versetzungen immer primär aus dienstlichem Interesse erfolgen, persönliche Gründe sind immer sekundär.

    Wenn Du vom AG A zum AG B abgeordnet bist, dann stelle einen Versetzungsantrag zum AG B auf dem Dienstweg über das AG A an das OLG. Je nachdem, wie groß Dein AG A ist, geht der Antrag dann mit den jeweiligen Stellungnahmen der Direktoren/Präsidenten (das wird oft vergessen, aber gerade deshalb ist stets der Dienstweg einzuhalten!) über das zuständige LG zum OLG. Je nach Personalsituation (das OLG sollte da den besten Überblick haben) wird es den Antrag an das AG A zurückgeben (mit dem Hinweis, dass man bei sich ändernder Situation auf den Antrag zurück kommt) oder an das AG B mit der Aufforderung zur Stellungnahme weiterleiten. Der Direktor des AG B wird dann sagen "will ich" oder "will ich nicht", die abschließende Entscheidung liegt beim OLG.

    Wenn es so ist, wie Du schreibst, dann scheint ja die Personalausstattung beim AG B in Kürze wieder gut zu sein. Damit gibt es auch keinen dienstlichen Grund mehr für eine Versetzung. Es sei denn, die personelle Ausstattung beim AG A ist so üppig, dass es ein dienstliches Interesse gibt, zwischen dem AG A und dem AG B einen Ausgleich zu schaffen.

    Den Personalrat einzuschalten, ist zu diesem Zeitpunkt müßig. Denn dazu müsste einem das dienstliche Interesse schon ins Gesicht springen. Auf ein rein persönliches Interesse eines Einzelnen kann der Personalrat sein Initiativrecht nicht stützen.

  • freilich, da ist was doof gelaufen, macht man nicht so, gehört sich einfach nicht, so geht man mit menschen nicht um, ist klar , aber beamtentechnisch einwandfrei und nicht zu beanstanden, das ist ja einer der Witze beim Beamtentum, dass diese Vorgehensweise des Chef eben eröffnet ist, dann kann man nur auf demselben Weg entgegenwirken...:teufel:
    "... Beamte hat das recht Anträge zu stellen..." :teufel:

  • Nur mal kurz, was die Bergbauer-Problematik angeht: Wie bewegt man Leute dazu, sich abordnen zu lassen?
    a) Sie müssen da machen, was eben grade anliegt,
    b) Sie können sich aussuchen, was Sie bearbeiten möchten. Haben Sie Wünsche?


    Jetzt möchte ich die Gerichte wissen, denen Abordnungsgesuche vorliegen, unter Inaussichtstellung a). Lückenbüßer, evtl. längerer Weg,... und auch noch ein Scheißdezernat. Das motiviert!

  • Und dass sich die bislang gehegten (Alternative b) Abgeordneten dann schnell eingewöhnen liegt auf der Hand. Ich kann sie verstehen, verstehe aber auch Bergbauer. Nur: Allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst, die keiner kann.
    Und als Rechtspfleger braucht man vor allem eines (sagt einem vorher aber keiner): Nehmerqualitäten.

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