Versetzungsantrag bei Abordnung?

  • Das mag sein, hindert aber die Behördenleitung doch nicht daran, nach Rückkehr des Bediensteten, diesem sein altes Dezernat wiederzugeben und der Abgeordnete kriegt dann eben das Mischdezernat. Ich kann hier echt nur den Kopf schütteln.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Den Personalrat einzuschalten, ist zu diesem Zeitpunkt müßig. Denn dazu müsste einem das dienstliche Interesse schon ins Gesicht springen. Auf ein rein persönliches Interesse eines Einzelnen kann der Personalrat sein Initiativrecht nicht stützen.



    Was verstehst du unter "einschalten"? Ich meine damit, dass man vorfühlen sollte, ob man (vor allem, wenn die PR-Beteiligung erforderlich ist) den Personalrat "auf seiner Seite" hätte bzw. wie der generell zu Versetzungsgesuchen steht. Der PR an meiner jetzigen Behörde hat sich z.B. selbst dahinter gehangen, dass ich hier wieder herkomme...
    Der BPR war mir da auch sehr wohlgesonnen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Den Personalrat einzuschalten, ist zu diesem Zeitpunkt müßig. Denn dazu müsste einem das dienstliche Interesse schon ins Gesicht springen. Auf ein rein persönliches Interesse eines Einzelnen kann der Personalrat sein Initiativrecht nicht stützen.



    Was verstehst du unter "einschalten"? Ich meine damit, dass man vorfühlen sollte, ob man (vor allem, wenn die PR-Beteiligung erforderlich ist) den Personalrat "auf seiner Seite" hätte bzw. wie der generell zu Versetzungsgesuchen steht. Der PR an meiner jetzigen Behörde hat sich z.B. selbst dahinter gehangen, dass ich hier wieder herkomme...
    Der BPR war mir da auch sehr wohlgesonnen.


    Der Personalrat hat nur zwei Möglichkeiten bei Versetzungen mitzuwirken. Entweder, er erkennt dienstliche Gründe (z.B. ungleichmäßige Belastung zweier Dienststellen) und macht von seinem Initiativrecht Gebrauch. Oder er wird im Beteiligungsverfahren um Zustimmung zur Versetzung gebeten. Dazu müsste jedoch der Dienstherr (z.B. OLG-Präsident) erst einmal sagen, dass er versetzen will. Wenn er das von vornherein ausschließt, wird er den Personalrat auch nicht fragen.
    Nur mal "vorfühlen" kann man natürlich auch. Aber unter Umständen hört man dann Dinge, die man gar nicht hören wollte. Wenn einem der Personalrat vorher sagt, dass er von der Versetzung nichts hält, dann vertut man eventuell eine Chance, weil man die Rechnung ohne den Wirt gemacht hat. Vielleicht hat der Dienstherr ja schlagende Argumente, die der Personalrat noch nicht kennt und denen er sich auch nicht entziehen kann.

  • Also nach der Schilderung im Ausgangsfall scheint ein Versetzungsantrag erstmal ziemlich aussichtslos. Dennoch: was gibt es zu verlieren? Einfach auf dem von Mitwisser beschriebenen Weg den Antrag stellen, Ergenis abwarten und die Antragstellung ggfls. alljährlich wiederholen. Nach meiner Erfahrung steht die Personalsituation eines AG bei der aktuell üblichen Ausstattung schneller Kopf als man sich das vorher je hätte ausmalen können und in diesem Fall ist es sicher nicht schlecht, wenn die Verwaltungen Kenntnis davon haben, dass jemand bereits Interesse angemeldet hat. Im Übrigen sehe ich die Sache mit der Geschäftsverteilung eher pragmatisch. Nach Möglichkeit, Behördengröße und Erfahrung der Beteiligten ist es natürlich immer schön, wenn man dabei die Wünsche des Einzelnen berücksichtigen kann. Letztlich, finde ich, muss man aber von einem Rechtspfleger erwarten können, dass er sich bei Bedarf auch in ein neues Rechtsgebiet einarbeiten kann ohne auf seine "Gewohnheitsrechte" zu pochen.

  • Falls Bergbauer doch noch mitliest: Ich bin zwar erst vier Jahre dabei. Aber in den vier Jahren bin ich auch schon ganz schön rumgekommen und habe lediglich für nich ganz 1 1/2 Jahre ein Dezernat gehabt, was mir richtig gut lag. Und rate mal was dann kam?! Ich wurde abgeordnet. Nicht weil ich das wollte nein. Sondern weil ich in dem Ort wohnte, wo grad ein Engpass war und die Verwaltung der Meinung war das würde doch super passen. Ich wollte auch nicht von meinem Gericht weg und musste trotzdem am Abordnungsgericht mit einem Dezernat klar kommen, was ich gar nicht wollte. Und auch nach meiner Versetzung in ein anderes Bundesland leb ich jetzt erst mal mit einem Dezernat was ich mir nich unbedingt gewünscht hätte, hätte mich jemand gefragt. Und so ist das leider auch bei längeren Krankheiten und auch bei Elternzeitaufällen, man bekommt dann halt nich unbedingt das Dezernat zurück was man vor seinem Ausfall hatte. Das hab ich in meinen wenigen Dienstjahren schon gelernt. Und ja, wenn ich mal irgendwann davon betroffen sein sollte, dann versuche ich mich damit zu arrangieren, das Beste aus der Situation zu machen (du hast jetzt ein Mischdezernat, was das beste Mittel ist um in mehr als einem Rechtsgebiet auf dem Laufenden zu bleiben) und darauf zu hoffen vielleicht bei passender Gelegenheit wieder in das Dezernat zu kommen, was mir besser passt. Aber man muss seinen Frust über so was wirklich nicht hier in dem Forum oder möglicherweise noch an den Kollegen auslassen, die können nichts dafür. Ansprechpartner ist die Verwaltung. Und wenn die um dein Problem weiß, aber trotzdem erst mal nix machen kann, muss man eben die Beine still halten und Tee trinken bis es soweit ist.
    Sorry für die ausschweifende Antwort, aber mich regt so was leider auch etwas auf.

  • Wer sagt denn , dass der "Landwirt für die höheren Regionen" seinen ( möglicherweise nur noch geringen ) Frust an seinen Kollegen auslässt ?
    Versteh nicht , woher diese Unterstellung genommen wird.
    Versteh außerdem nicht , warum er nicht wenigstens hier im Forum anonym etwas "abladen" können soll.

    Da hatten wir hier im Forum schon ganz andere Frustbewältigungen erlebt.

  • Ich würde mir gar keine großen Gedanken über die Erfolgsaussichten eines Versetzungsgesuchs machen. Wenn ich gerne zum AG B möchte, teile ich das meinem Dienstherren eben mit. Nicht mehr und nicht weniger ist ein Versetzungsgesuch - die Mitteilung eines Wunsches! Und dann hat das zuständige OLG eben über diesen Wunsch zu entscheiden. Ich muss mir zwar darüber klar sein, dass meinem Wunsch vielleicht nicht (kurzfristig) entsprochen wird, aber das heißt doch nicht, dass ich keinen Antrag stellen darf bzw. soll!

  • Er kann seinen Frust schon hier abladen, aber nich in der Form anderen Ihre Absichten schlecht zu reden und sie so hinzustellen als wenn sie die Bösen wären, die ihm sein Wunschdezernat weggenommen hätten.

  • Lieber Ersteller dieses Themas!

    Ich kann dich nur unterstützen indem du sagst, du stellst einen Versetzungsantrag.

    Ich will schon seit Jahren von meinem jetzigen Gericht weg, weil ich kleine Kinder habe und ein Haus wo ganz anders.
    Ich bin jeden Tag um die drei Stunden unterwegs, damit ich fünf Stunden arbeite..
    Und schon seit Jahren tut sich nichts an meinem "Wunschgericht", ich muss warten bis jemand da in Pension geht.. Und das dauert noch ca. 10 Jahre.
    Dass am "Wunschgericht" noch jemand ein Kind bekommt ist unwahrscheinlich, da alle Mädels 45+ alt sind..

    Stell dennoch ganz schnell ein Versetzungsgesuch, und dann heißt es abwarten.
    Manchmal geschehen- auch in der Justiz- noch Zeichen und Wunder

    Rhea

  • Hallo,

    ich hätte ein paar Fragen zur Stellung eines Versetzungsantrags und zur Versetzung in Bayern, hab hier bisher nicht das Passende gefunden.

    1. Gibt es für den Versetzungsantrag ein Formular, oder muss man den "selbst" verfassen?
    2. Wohin ist er zu schicken - ans OLG Personalstelle?
    3. Schreibt man nur: "ich beantrage meine Versetzung ans AG XY"?
    4. Ist der Geschäftsleiter des aktuellen Gerichts von dem Versetzungsantrag in Kenntnis zu setzen?
    5. Erfolgen Versetzungen immer nur, wenn die "neuen" Rpfl mit dem Examen fertig sind, oder besteht die Möglichkeit, dass eine Versetzung früher erfolgt?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten :) und falls solche Fragen bereits gestellt und beantwortet wurden, dann hab ich das komplett übersehen :oops:


  • 5. Erfolgen Versetzungen immer nur, wenn die "neuen" Rpfl mit dem Examen fertig sind, oder besteht die Möglichkeit, dass eine Versetzung früher erfolgt?


    Bin zwar nicht aus Bayern ; aber Wunder sollte man wohl nirgends ausschließen.;) Ein frühere Versetzung von einer Behörde weg wäre m.E. aber nur denkbar , wenn dort bereits eine ausreichende Personalausstattung vorhanden ist und beim "Neugericht" erhebliche Lücken zu stopfen sind.

  • Also:

    Der Versetzungsantrag ist auf dem DIENSTWEG an die personalverwaltende Stelle, in Bayern dein OLG, zu stellen (AG--> LG --> OLG).
    Ich halte es für schlechten Stil das Schreiben einfach nur in den Auslauf zu geben und würde es daher persönlich beim GL abgeben.

    Vordruck gibt es hierfür m. E. keinen. Text in etwa: Ich beantrage meine Versetzung an das AG XYZ.
    Wie ein formeller Brief aussieht, weißt du sicher.

    Wenn du nett bist, schreibst du in die Betreffzeile noch wer du bist (Name, Dienstgrad, Beschäftigungsbehörde), evtl. deine Personalnummer.
    Evtl. sind auch die Versetzungswunschgründe hilfreich (soziale Gründe immer angeben).


    Versetzung i.d.R. wenn die Neuen kommen, manchmal Jahre später, oder auch zwischendurch, wenn erhebliche Personalnot herrscht. Kommt auf den Einzelfall an.


    Ich hoffe, das hilft.

  • Vielleicht inspiziert penny ja auch ihre Rechtspfleger ganz genau, wer weiß das schon? ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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