Beschwerdewert - Erinnerung gegen Pfüb

  • Hallo, bräuchte mal Hilfe bei der Streitwertfestsetzung in folgendem Fall:

    Erlassen wurde ein Pfändungsbeschluss (Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO), gepfändet wurden die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen den Arbeitgeber, und zwar neben den Ansprüchen auf Zahlung des Arbeitseinkommens auch die Rentenanwartschaften auf Zahlung von zukünftigen Renten aus der betrieblichen Altersversorgung.

    Der Schuldner legte Erinnerung ein, da seiner Meinung nach ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgrund der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Titels gegen Sicherheitsleistung ohne Nachweis der Sicherheitsleistung nicht hätte erlassen werden dürfen. Nach Stellungnahme durch den Gläubiger und Hinweis auf den Erlass lediglich eines Pfändungsbeschlusses wurde die Erinnerung zurückgenommen. Nun beantragt der Gläubiger Festsetzung des Beschwerdestreitwerts. Er gibt die Anwartschaft des Schuldners aus der Betriebsrente bei Erreichen des Rentenalters mit x € an.

    Wie ermittel ich denn jetzt den Wert?

  • Hallo :),

    nachdem ich einer Erinnerung abgeholfen hatte, legte die Gläubigervertretung welche PKH hat, Beschwerde ein. Meine Rechtsauffassung hat sich dann dahingehend geändert, dass ich der Beschwerde wiederum abgeholfen hätte (die Lage hat sich zur Einreichung der Beschwerde dann anders dargestellt, als noch zur Erinnerung). Bevor ich jedoch entscheiden konnte wurde die Beschwerde zurückgenommen.

    Jetzt begehrt die Gläubigervertretung die Festsetzung des Streitwertes zum Erinnerungsverfahren und zum Beschwerdeverfahren.

    Erinnerungsverfahren ist ja klar, dass das hinfällig ist, aber ich frage mich gerade, ob ich das überhaupt kann, wenn die selbst zurückgenommen haben. Ich habe die Gläubigervertretung zwar mehr oder minder gezwungen Beschwerde einzulegen, aber die Rücknahme erfolgte aus freien Stücken :D

    Hatte jemand von Euch sowas schon mal?

  • Diese Konstellation hatte ich zwar noch nicht, aber eine Streitwertfestsetzung für die Beschwerde macht durchaus sinn (insb. für die 3500er Gebühr). Von wem er die Gebühr haben möchte ist wieder eine andere Frage, spielt dabei aber eigentlich erstmal keine Rolle.


    Gläubigervertretung welche PKH hat

    Auch PKH (+Beiordnung) für die Rechtsmittelinstanz?

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Ja habe für beides nachträglich bewilligt, weil die Sache ja dann grds. doch Aussicht auf Erfolg hatte.

    Die ganze Sache ist nicht unbedingt mein Lieblingsverfahren, schon wenn ich die Akte sehe könnte ich schreiend davon laufen :D

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Ja habe für beides nachträglich bewilligt, weil die Sache ja dann grds. doch Aussicht auf Erfolg hatte.

    Die ganze Sache ist nicht unbedingt mein Lieblingsverfahren, schon wenn ich die Akte sehe könnte ich schreiend davon laufen :D

    Wenn der RA für das Beschwerdeverfahren beigeordnet war würde ich schon sagen er bekommt seine 0,5 Gebühr aus dem Streitwert, den du daher auch festsetzen solltest...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!