Hallo, bräuchte mal Hilfe bei der Streitwertfestsetzung in folgendem Fall:
Erlassen wurde ein Pfändungsbeschluss (Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO), gepfändet wurden die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen den Arbeitgeber, und zwar neben den Ansprüchen auf Zahlung des Arbeitseinkommens auch die Rentenanwartschaften auf Zahlung von zukünftigen Renten aus der betrieblichen Altersversorgung.
Der Schuldner legte Erinnerung ein, da seiner Meinung nach ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufgrund der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Titels gegen Sicherheitsleistung ohne Nachweis der Sicherheitsleistung nicht hätte erlassen werden dürfen. Nach Stellungnahme durch den Gläubiger und Hinweis auf den Erlass lediglich eines Pfändungsbeschlusses wurde die Erinnerung zurückgenommen. Nun beantragt der Gläubiger Festsetzung des Beschwerdestreitwerts. Er gibt die Anwartschaft des Schuldners aus der Betriebsrente bei Erreichen des Rentenalters mit x € an.
Wie ermittel ich denn jetzt den Wert?