Eingetragen ist eine aus 5 Personen bestehende BGB - Gesellschaft.
Bei zwei Gesellschaftern ist seit 10 Jahren in Abt. II ein Insolvenzvermerk eingetragen ("...am Anteil XY...").
Jetzt bewilligen die 2 Insolvenzverwalter (Eigenschaft durch 10 Jahre alte Bescheinigung InsoGericht nachgewiesen):
"....A + B sind wegen Inso ausgeschieden und deren Anteile den übrigen Gesellschaftern angewachsen. Berichtigung wird beantragt...."
Ich hätt da jetzt zumindest einen formlosen Gesellschaftsvertrag verlangt, aus dem sich die Fortsetzungsklausel ergibt oder alternativ Berichtigungsbewilligung aller Gesellschafter, in der die Unrichtigkeit schlüssig dargelegt wird (wenn sie nur einen mündlichen Vertrag geschlossen haben)?
(Braucht man eine UB?)