Hallo,
folgende (allgemeine) Frage zur Handhabung
Ich habe einen Betreuerwechsel. Ehemaliger Betreuer ist einer vom Betreuungsverein. Dieser war bisher also von der Rechnungslegungspflicht befreit. Diese Befreiung gilt ja aber nicht für die Schlussrechnung bzgl. dem gesamten Betreuungszeitraum.
Neue Betreuerin ist ehrenamtlich.
Jetzt reicht mir der ehemalige Vereinsbetreuer aber keine komplette Schlussrechnung ein, sondern lediglich den Schlussbericht, in dem er festhält, dass alle Unterlagen an die neue Betreuerin übergeben wurden und zusätlich eine Vermögensübersicht.
Nicht aber eine ordnungsgemäße vollständige Schlussrechnung über den gesamten Zeitraum.
Da die Betreute ist aufgrund ihrer Demenzerkrankung nicht mehr geschäftsfähig und kann auf die Rechnungslegung nicht verzeichten.
Der Vereinbetreuer muss dann wohl eine ordnungsgemäße Schlussrechnung einreichen, oder? Gibt es eine Möglichkeit, dass die neue Betreuerin verzichtet?