Hallo,
ich habe hier Bewilligung und Antrag, dass für die Eheleute X jeweils eine Grunddienstbarkeit als Gesamtberechtigte gem. § 432 BGB und ein Vorkaufsrecht als Gesamtberechtigte gem. § 432 BGB eingetragen werden soll.
Geht das?
Kenne nur die Gesamtberechtigung nach § 428 BGB. Bin mir da nicht ganz sicher, worin der kleine feine Unterschied liegt. Die Kommentierung konnte mir da leider nicht so richtig weiterhelfen...
Danke schonmal!