Miterbe wurde Restschuldbefreiung erteilt

  • Hallo, dieses Thema würde wohl sowohl in die Insolvenz als auch in den Nachlass und Zwangsvollstreckung passen.. Kann mir bitte jemand bei meinen Überlegungen helfen bzw. bestätigen?

    Fall: Eine Erbengemeinschaft aus vier Personen erben ein Grundstück (nicht mehr bewohnt und sanierungsbedürftig, fast schon baufällig). Einer Miterbin wurden als Vertreterin die Bescheide über Grundbesitzabgaben für das geerbte Objekt zugestellt. Diese hat in 2007 das private Insolvenzverfahren beantragt. Im Juni 2013 wurde ihr die Restschuldbefreiung erteilt, das Verfahren ist somit beendet. Der Insolvenzverwalter konnte eine kleine Quote der zur Tabelle angemeldeten Forderungen begleichen.
    Es sind aber noch (Insolvenz)Forderungen und laufende seit Eröffnung der Insolvenz wie Grundsteuern für das geerbte Grundstück offen.
    Meine Überlegung:
    - Erbengemeinschaft hafet gesamtschuldnerisch, also kann ich die offenen Forderungen bei einem anderen Miterben vollstrecken. Dafür würde ich eine Zahlungsaufforderung für die zu regulierenden Forderungen an einen anderen Erben senden. Und ab 2014 müsste der Bescheid an diesen oder alle Erben gehen.

    Kann ich das so machen?
    Sind die Insolvenzforderungen, die zur Tabelle angemeldet worden sind überhaupt noch vollstreckbar gegen die anderen Erben oder sind diese mit der RSB der Miterbin weg?

    Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.. viele Grüße

  • Die Restschuldbefreiung führt nicht zu einem Erlöschen der Forderung. Sie bewirkt lediglich, dass die Forderungen gegen den Schuldner (dem RSB erteilt wurde) nicht mehr durchsetzbar ist. Dieser hat also eine Einrede. Andere Mithaftende aber nicht. Gegen diese ist die Forderung daher weiter durchsetzbar.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

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