Hallo liebe Kollegen,
eine kurze Frage an dieser Stelle:
Ist bei einem Erbauseinandersetzungsvertrag die UB des Finanzamtes erforderlich (Bundesland M-V)?
Im Grunderwerbsteuergesetz steht
" .. der Erwerb eines zum Nachlaß gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses. Den Miterben steht der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner gleich, wenn er mit den Erben des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners gütergemeinschaftliches Vermögen zu teilen hat oder wenn ihm in Anrechnung auf eine Ausgleichsforderung am Zugewinn des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners ein zum Nachlass gehöriges Grundstück übertragen wird. Den Miterben stehen außerdem ihre Ehegatten oder ihre Lebenspartner gleich"
Irgendwie passt das nicht so richtig. Die Ausnahme mit Verwandten in gerader Linie greift auch nicht, da die Geschwister das Grundstück an Ihren Bruder auflassen.
Danke im Voraus.