Bin völlig neu mit den Auslandssachen befasst .
Eine notarielle Urkunde soll in die Türkei zugestellt werden. Dafür wird PKH beantragt, wäre auch zu bewilligen. Ist von der PKH dann auch die Übersetzung erfasst, heißt also das Gericht gibt die Übersetzung in Auftrag?
Oder muss uns schon die übersetzte Urkunde vorgelegt werden?