Das mit der Bürgschaft ist (auch mir) noch nicht so klar (siehe auch Beitrag 18).
Muss tatsächlich der GV mit ggf. mehreren hunderttausend Euro im Koffer zum Schuldner laufen?
Das mit der Bürgschaft ist (auch mir) noch nicht so klar (siehe auch Beitrag 18).
Muss tatsächlich der GV mit ggf. mehreren hunderttausend Euro im Koffer zum Schuldner laufen?
in der Regel sind Gerichtsvollzieher kräftig genug, ein Köfferchen voll Geld zu tragen......
Davon gehe ich aus.
Aber im Ernst, wie sieht es mit der Sicherheit des GV aus, wenn dieser mit mehreren Hunderttausenden Euro durch die Gegend läuft?
Ich kann mir nicht vorstellen , dass sowas in Deutschland ungeregelt geblieben ist.
In irgendeiner GVO,GVGA oder Ducrhführungsbestimmung hierzu wird das wohl geregelt sein.;)
Gelöscht wegen Doppelpost.
QUOTE]
Sieht gut aus !
Geht doch[/QUOTE]
Das mit der Bürgschaft ist (auch mir) noch nicht so klar (siehe auch Beitrag 18).
Muss tatsächlich der GV mit ggf. mehreren hunderttausend Euro im Koffer zum Schuldner laufen?
Der Schuldner muss doch nur "zugreifen" können; das kann er bei einer Bürgschaft doch auch
Wie soll durch die Aushändigung einer Bürgschaft eine Befriedigung des Schuldners hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung des Kaufpreises eintreten?????
Es führt doch nur dazu, dass er seinen Zahlungsanspruch gegen den kläger und zusätzlich dann auch gegen den Bürgen geltend machen kann.....
julinda , Du musst nochmal nachs(chw)itzen.;)
Hallo Ihr!
Möchte das Thema doch noch mal hochholen.
Könnte der Schuldner auch in Annahmeverzug gesetzt werden durch Erklärung einer Aufrechnung mit Kostenerstattungsansprüchen aus demselben Verfahren? Würde eine solche Aufrechnungserklärung für § 726 Abs. 2 ZPO genügen?
LG
[....)
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