Heute hab ich es irgendwie mit den Kosten:
Bei einer Erwerbsvormerkung soll die Abtretung des Eigentumsverschaffungsanspruches eingetragen werden.
Ich finde hierzu auf Anhieb keinen passenden Gebührentatbestand.
KV 14130 würde ich mangels Verweisung auf eine Vormerkung in Vorbem. 1.4.1.2 nicht anwenden.
Jemand sonst einen Vorschlag? Ansonsten ist die Sache wohl gebührenfrei.
Danke!