GNotKG im Grundbuch (mit Skript)

  • Ich stelle hiermit zwei Dateien online, die ich hier für die Kollegenschaft erstellt habe, die aber wohl auch für andere GBÄmter von Interesse sein könnten.

    Es handelt sich zum einen um ein Dokument mit Praxishinweisen zum neuen GNotKG für die Grundbuchpraxis, in dem ich die m.E. wesentlichen (Neu-)Regelungen zusammengestellt habe (PDF-Datei).
    (Es handelt sich aber ausdrücklich nicht um eine Synopse und auch nicht um eine wissenschaftliche Abhandlung!)

    Zum anderen stelle ich ein kleines Tool zur Berechnung der Gebühren zur Verfügung, was den Blick in die neue Tabelle B und ggf. die Umrechnung auf Gebührenbruchteile sparen soll (XLS-Datei).

    Beides kann innerhalb der Justiz genutzt und verbreitet werden. Allerdings übernehme ich keine Gewähr für die Angaben und die Berechnung.

  • Lieb gemeinter Hinweis aber die Unterscheidung ist so nicht richtig. Zwar gilt in vielen Gerichtsverfahren Tabelle A, in GB-Sachen aber gemäß des Gebührenverzeichnisses Tabelle B.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Vielen Dank, Ulf! Ich hab nur mal kurz drüber geschaut, bin aber überzeugt, dass so eine kurze Darstellung den Praktikern viel eher hilft, als eine tolle Power-Point-Präsentation! :cool:

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Ich will die Leistung Ulfs keinesfalls schmälern, weil es natürlich zutrifft, dass die Praxis kostenmäßig irgendwie zu Rande kommen muss.

    Gleichwohl wundere ich mich immer wieder, wie sehr sich Rechtspfleger darum reißen, sich in Dingen schlau zu machen, die sie überhaupt nicht als Rechtspfleger, sondern lediglich als Kostenbeamter zu erledigen haben. Ich würde mir manchmal wünschen, dass den rechtlichen Fragen im Zuständigkeitsbereich des Rechtspflegers zumindest die gleiche Aufmerksamkeit zuteil wird wie der sich hieran anschließenden - und im Vergleich zur Sachentscheidung doch eher profanen - gebührenrechtlichen Abwicklung.

  • Natürlich.

    Ich finde nur das vielfältige Echo auf die Kostenfragen bezeichnend, während weitaus bedeutsamere rechtliche Grundsatzfragen im Rahmen der zu treffenden Sachentscheidungen im Forum oft kaum jemand hinter dem Ofen hervorlocken. Man habe dafür keine Zeit, heißt es oft. Aber für Kostenfragen schon?

  • Natürlich.

    Ich finde nur das vielfältige Echo auf die Kostenfragen bezeichnend, während weitaus bedeutsamere rechtliche Grundsatzfragen im Rahmen der zu treffenden Sachentscheidungen im Forum oft kaum jemand hinter dem Ofen hervorlocken. Man habe dafür keine Zeit, heißt es oft. Aber für Kostenfragen schon?

    Das dürfte auch alles eine Wahrnehmung der Quantität sein.
    Kostenfragen kommen in Grundbuchsachen wesentlich häufiger ( also eigentlich immer :D) vor, als z.B. der gesetzgeberisch/obergerichtlich verursachte Zirkus um die BGB-Gesellschaft.

  • Ich habe die Datei zur Kostenberechnung noch um den Hinweis ergänzt, dass damit die Gebühren nach Tabelle B berechnet werden.

    Bitte unbedingt beachten!

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Natürlich.

    Ich finde nur das vielfältige Echo auf die Kostenfragen bezeichnend, während weitaus bedeutsamere rechtliche Grundsatzfragen im Rahmen der zu treffenden Sachentscheidungen im Forum oft kaum jemand hinter dem Ofen hervorlocken. Man habe dafür keine Zeit, heißt es oft. Aber für Kostenfragen schon?

    Das dürfte auch alles eine Wahrnehmung der Quantität sein.
    Kostenfragen kommen in Grundbuchsachen wesentlich häufiger ( also eigentlich immer :D) vor, als z.B. der gesetzgeberisch/obergerichtlich verursachte Zirkus um die BGB-Gesellschaft.

    OhOh! Böses Wespennest. :D

    BTW: ich habe auch kein Verständnis für irgendwelche Hyperventilationsanfälle, nur weil in wenigen Wochen das Kostenrecht umgekrempelt wird.

  • Kompliment auch von der "Gegenseite". Das wirft ja auch für uns einige Fragen auf; z. B. die Debatte, ob Rangrücktritt oder Wirksamkeitsvermerk empfehlenswert sind, dürfte hiervon beeinflusst werden (zumal ja der Rangrücktritt der Vormerkung auch gebührenfrei zu sein scheint).

    Übrigens verspreche ich natürlich, das Dokument nicht weiter zu geben; ich nehme seinen Inhalt ausschließlich für meine eigenen Zwecke zur Kenntnis.

  • Das wirft ja auch für uns einige Fragen auf; z. B. die Debatte, ob Rangrücktritt oder Wirksamkeitsvermerk empfehlenswert sind, dürfte hiervon beeinflusst werden (zumal ja der Rangrücktritt der Vormerkung auch gebührenfrei zu sein scheint).

    Ich würde sogar sagen, dass in vielen Fällen auch der Rangvorbehalt entbehrlich geworden sein wird, der zumindest bei Auflassungsvormerkungen für die Eintragung der Grundschuld als reine Gebührenersparnis seinen Sinn verliert.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Richtig! Ich hoffe nur, dass das auch die Notare zeitnah erkennen...

    Ulf

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