Zentrale Erfassung von Sterbefallbeurkundungen (nicht ZTR)?

  • Eine Bank hat eine Nachlasspflegschaft beantragt, weil die Erblasserin dort ein Sparkonto mit einem Guthaben von rund 8.400 EUR besaß. Sie konnte allerdings nur den Namen, aber weder das Sterbedatum noch den Sterbeort noch den letzten Wohnsitz angeben. Anfragen des Gerichts bei den "umliegenden" Standesämtern nach einer Sterbeurkunde waren erfolglos.

    Gibt es eine zentrale Stelle (außer dem ZTR, das hier mangels letztwilliger Verfügung nicht weiterhelfen kann), bei der ich nachfragen kann, wo der Sterbefall beurkundet worden ist?

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Die Bank müsste doch den Geburtort wissen - bei Eröffnung des Bankkontos wird doch immer der Ausweis kopiert.
    Dann würde ich mal beim Geburtsstandesamt nachfragen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.


  • Gibt es eine zentrale Stelle (außer dem ZTR, das hier mangels letztwilliger Verfügung nicht weiterhelfen kann), bei der ich nachfragen kann, wo der Sterbefall beurkundet worden ist?

    Nein, eine zentrale Stelle gibt es nicht. Aber die Bank wird dir sicher sagen können, wie sie zu dem Schluss gekommen ist, dass ihre Kundin verstorben ist. Und parallel dazu die Angaben aus dem Kontoeröffnungsvorgang anfordern
    (wie #2).

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