Ich habe ein gemeinschaftliches Ehegattentestament vorliegen. In diesem steht:
"Wir die Eheleute x und y setzen uns gegenseitig als Erben ein.
Unsere Kinder k1 uns k2 erben zu gleichen Teilen"
Ich würde sagen, dass alle (Ehegatte und die Kinder) zu gleichen Teilen erben sollen, da nicht im Testament steht, dass der Ehegatte Alleinerbe sein soll. Seht Ihr das genauso?