Wir wird der berufsmäßige Gegenbetreuer vergütet ?
Nach Stunden oder pauschal ?
Vergütung des Gegenbetreuers
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Pauschal ! OLG Köln FamRZ 2007,937
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Vielen Dank !
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Ich klinke mich mal hier an:
Betreuungsanordnung und Betreuerbestellung war am 21.01.2013.
Im Laufe des Betreuungsverfahrens wurde am 25.02.2013 ein Gegenbetreuer bestellt.Es ist klar, dass der Gegenbetreuer pauschal (wie ein Betreuer) vergütet wird.
Der Gegenbetreuer macht nun seine Vergütung geltend und zwar ab Beginn seiner Betreuerbestellung (25.02.2013) mit den entsprechenden Vergütungsstufen (ab 25.02.2013).
Der Betreuer tritt dem Vergütungsantrag mit der Begründung entgegen, der Gegenbetreuer würde zwar eine pauschale Vergütung erhalten, aber in den Stufen wie der Betreuer, d.h. (rechnerisch) beginnend ab Bestellung des Betreuers (21.02.2013) und nicht beginnend ab Bestellung des Gegenbetreuers (25.02.2013).
Hab hierzu (nur) die Entscheidungen des OLG Köln vom 2.11.2006 -16 Wx 214/06- und des OLG Schleswig vom 2.02.2006 -2 W 12/06- gefunden, welche die Auffassung des Betreuers als die Richtige ansehen.
Sind andere Entscheidungen bekannt?
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Auf die Schnelle nix, aber vielleicht kannst Du aus BGH XII ZB 440/10 was saugen - sah beim ersten drüberlesen vielversprechend aus.
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Wie geht ihr mit so einem Antrag um? Anhörung des (Haupt-) Betreuers?
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Je nach dessen Aufgabenkreisen ja bzw. nein.
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Schön, danke, so habe ich mir das gedacht.
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