Für Liebhaber obskurer Konstellationen.
Schuldnerin hat vorinsolvenzlich Mahnbescheid erwirkt. Davon hat IV zunächst keine Kenntnis. Nach Verfahrenseröffnung beantragt Schuldnerin eigenmächtig VB. Dieser ergeht, wird zugestellt, kein Einspruch. Nun erhält IV Kenntnis und den VB ausgehändigt. Denkt sich: fein, eine titulierte Forderung, also Vollstreckung. Gerichtsvollzieher: nö, Klausel für IV erforderlich. Mahngericht: mach ich nicht, da § 325 ZPO nicht erfüllt.
Vorschläge?