Testamentsvollstrecker - keiner will, was nun?

  • Hallo!

    Hier mein Problem:
    Vor ca. 9 Jahren begann eine Testamentsvollstreckung, vom Gericht bestimmter Testamentsvollstrecker wurde RA1.
    Im Jahre 2012 beantragen 2 der 5 Erben die Absetzung des TVs.
    Begründung:
    Der TV ist seit Jahren untätig, hat unterschiedliche Beträge an die Erben ausgekehrt, er hat keine Rechnungslegung bzw. keine nachvollziehbare Rechnungslegung vorgelegt usw.
    Mittlerweile ist die Anwaltskammer und die Staatsanwaltschaft tätig.
    Ich habe den TV dann abgesetzt und nach Anhörung der Erben einen neuen bestimmt RA2. Dieser Beschluss wurde dann mit Beschwerde angefochten, denn einer der Erben hat es sich anders überlegt und meinte nun er würde von RA2 verklagt werden. Daraufhin um dem ganzen ein Ende zu bringen habe ich Rücksprache mit RA2 genommen, welcher der Entlassung aus dem Amt zustimmte. RA3 wurde gebeten das Amt zu übernehmen, alle Erben erklären vorab schriftlich Ihre Zustimmung, RA3 wird bestellt und erklärt dann das er das Amt nicht annehme.
    Was ich gut verstehen kann, denn die zustehende Vergütung ist minimal und der Arbeitsaufwand hoch, Risikio ebenso und Streit auf der Tagungsordnung. Des Weiteren steht evtl. eine Klage gegen RA1 an, was durch den neuen TV zu prüfen wäre. Die Arbeit steht also nicht im geringsten im Verhältnis.

    Nun finde ich keinen mehr der dieses Amt annimmt, einer der Erben würde es machen (bzw. sogar mehrere erklären sich bereit) nur will der eine den anderen nicht und umgedreht. Der Streit ist zu groß, es liegt ein Zerwürfnis vor. Laut Kommentar ist dies schon ein Entlassungsgrund.

    Was kann ich jetzt tun? Die Vollstreckung ist definitiv noch nicht zu Ende aber keiner will/kann/soll es machen. Könnt ihr mir helfen?

  • Liegt tatsächlich ein Fall des § 2200 BGB vor? Oder ist durch den Wegfall des ersten TV bzw. die jetztige Nichtannahme ggf. sogar die gesamte TV weggefallen?
    So könnte man (ich es an deiner Stelle) sehen...insbesondere wenn der Erblasser bestimmt hat, dass der TV für einen "Hungerlohn" arbeiten soll/muss.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Hier noch der Überlick über die zu Grunde liegenden Testamente:

    - notarielles Testament aus 1981: Einsetzung 4 Erben, einer der Erben soll TV sein, kein ErsatzTv, keine Ermächtigung Nachlassgericht

    - notarielles Testament aus 1992: alte Erbeinsetzung soll bestehen bleiben, Änderung TV wie folgt: Miterbe bleibt TV , Ersatz TV wird bestimmt, Ermächtigung Nachlassgericht wird getroffen. Aufgabe ist es den gesammten Nachlass abzuwickeln.

    - notarielles Testament aus 1994: Einer der 4 Erben wird durch seine 2 Kinder ersetzt.


    - handgeschriebenes Testament Datum unbekannt: Erbe soll kein TV sein, sondern der Notar der Erblasserin
    (Datumsvermutung durch Beteiligte: nach Testament 1992)


    Der Notar sowie der ErsatzTv haben die Annahme abgelehnt, darauf hin wurde RA1 bestellt.

  • Was steht über die Vergütung des TV im Testament?

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  • 2% des Nachlasses ohne Abzug der Schulden.
    Da jetzt nur noch ein Restnachlass vorhanden ist beläuft sich die Vergütung auf einen 3stelligen Betrag.

  • Ist eine solche Regelung im Testament nicht getroffen oder ist die Regelung unklar oder erscheint sie unangemessen, sollte der Testamentsvollstrecker versuchen, eine Honorarabrede mit den Erben treffen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. (Haegele/Winkler Rn 574.)


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  • Trotzdem ist keiner bereit das Amt zu übernehmen. Ich schreibe jetzt die Erben erneut an und bitte mir eine geeignete Person zu bennen. Ich werde denen dann schreiben dass ich der Meinung bin dass ohne Honorarvereinbarung keiner das Amt übernimmt.

  • Hier ist die Lösung (vgl. ähnlicher Fall unter#5) bei #14:


    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ung+verg%FCtung

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  • Kannst ja , wie Cromwell unter #14 dort schreibt, einen "Pfleger für den unbekannten Testamentsvollstrecker" bestellen ( lassen ).;)

  • ...dennoch wird es sicher schwer werden, auch dafür eine geeignete Person (einen geeigneten Pfleger) zu finden.

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  • Das kann man nicht bestreiten, allerdings wird der "ordentlicher" vergütet.

    :D


    Zurück zum Fall: Wenn die Vergütung so gering ausfallen würde, ist wohl nur noch wenig zu tun. Ist dann überhaupt noch ein TV nötig? Streiten können die sich doch auch alleine! Muss man denn unbedingt ein weiteres Ersuchen in so einen Fall reinlesen?

  • Die Vergütung beträgt doch wohl 2% vom ursprünglichen Nachlass und ist ggf. unter die Testamentsvollstrecker aufzuteilen? Was ist mit dem Teil der Vergütung passiert, den die früheren Testamentsvollstrecker eingenommen haben?

  • Die erste Frage ist wohl, ob der Erblasser die TV-Vergütung festgelegt hat.

    Falls nein, kann ich aus dem bislang mitgeteilten Sachverhalt nicht entnehmen, weshalb die sich kraft Gesetzes ergebende TV-Vergütung "minimal" sein sollte. Ist der noch nicht aufgeteilte Restnachlass derart gering?

  • Cromwell:

    Siehe #4 bis #6.

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