Hallo Ihr Lieben,
nach langer Zeit habe ich mal wieder ein kleineres Problem. Im laufenden Verfahren (EÖ 2004) wurde 2011 wegen Ablauf der Abtretungszeit 2011 die RSB erteilt. Nun legte die Verwalterin Bericht und teilte mit, dass für das Jahr 2011 eine Einkommenssteuererstattung vorhanden war und 2012 vom FA an die Masse gezahlt worden ist. Jetzt ist die Verwalterin der Meinung, dass es sich hier im weitesten Sinne um Neuerwerb handelt und hat den Betrag (anteilsmäßig) wegen der BGH-Entscheidung vom 03.12.2009 (IX ZB 247/08) an die Schuldnerin erstattet. Ich finde das falsch, weil ich mich an die Entscheidung des BGH vom 12.01.2006 (IX ZB 239/04) halte, nach der Steuererstattungsansprüche nicht von der Abtretungserklärung erfasst sind und somit zur Insolvenzmasse gehören. Leider interessiert das die Verwalterin nicht.
Meine Frage, wer hat Recht oh Salomoh?! Und, wenn ich richtig liegen sollte, was kann ich tun, um die Verwalterin dazu zu bringen, das Geld wieder zurückzuholen (wie auch immer sie das tun will)?
Danke im voraus.