Hallo Leute,
jetzt ist es endlich soweit... mein 1.Ordnungsmittelverfahren ist soweit, dass Haftbefehl erlassen wurde.
Jetzt muss ich ja dem Gerichtsvollzieher einen Verhaftungsauftrag erteilen.. die Frage ist jetzt nur: wie mach ich das? Also das was uns unser Programm dazu auswirft ist mehr als dürftig.. um genau zu sein steht in dem Schreiben nichts weiter drin als Verhaftungsauftrag , der Name der Partei und dass sich der GV an uns wenden soll, wenn der Schuldner sich gegen die Verhaftung wehrt (also irgendwelche Hinderungsgründe angibt). Reicht das wirklich? und was muss ich dann genau mitschicken? (wie oft den Haftbefehl? muss ich irgendwas siegeln?usw.).
Von meinen Kollegen hatte leider noch niemand ein Zwangsmittelverfahren, bei dem dann wirklich ein Haftbefehl erlassen worden ist.
Hoffe ihr könnt mir helfen. Danke!