Verhaftungsauftrag Ordnungshaft

  • Hallo Leute,

    jetzt ist es endlich soweit... mein 1.Ordnungsmittelverfahren ist soweit, dass Haftbefehl erlassen wurde.
    Jetzt muss ich ja dem Gerichtsvollzieher einen Verhaftungsauftrag erteilen.. die Frage ist jetzt nur: wie mach ich das? Also das was uns unser Programm dazu auswirft ist mehr als dürftig.. um genau zu sein steht in dem Schreiben nichts weiter drin als Verhaftungsauftrag , der Name der Partei und dass sich der GV an uns wenden soll, wenn der Schuldner sich gegen die Verhaftung wehrt (also irgendwelche Hinderungsgründe angibt). Reicht das wirklich? und was muss ich dann genau mitschicken? (wie oft den Haftbefehl? muss ich irgendwas siegeln?usw.).
    Von meinen Kollegen hatte leider noch niemand ein Zwangsmittelverfahren, bei dem dann wirklich ein Haftbefehl erlassen worden ist.

    Hoffe ihr könnt mir helfen. Danke!

  • Mein Autotext in forumSTAR sieht als Anschreiben an den GVZ folgendes vor :

    in der Vollstreckungssache des Landes Baden-Württemberg gegen den Antragsgegner Herrn XYZ übersende ich anbei Haftbefehl mit Anordnungsbeschluss über die Ordnungshaft in zweifacher Ausfertigung.

    Es wird beantragt , den Schuldner zur Vollstreckung der Ordnungshaft von XXX Tagen zu verhaften und der nach dem Vollstreckungsplan zuständigen JVA XXXXXXXXX zuzuführen.
      
    Von der Erledigung des Auftrages bitte ich binnen 1 Monats zu berichten.

  • Das klingt schon mal um einiges besser als unser Vordruck... Dankeschön!
    Und du schickst dann dementsprechend 2x den Haftbefehl und 2x den Anordnungsbeschluss mit? PZU über die Zustellung des Beschlusses auch? Und siegelst du irgendwas?

  • Bzgl. der ersten Frage : Ja !
    Der Ordnungshaftbeschluss wurde doch hoffentlich bereits vorher zugestellt ?
    Dann braucht man das nicht nochmal.
    Und gesiegelt wird bei uns der Haftbefehl ( sowie selbstverständlich die Ausfertigungen des Ordnungshaftbeschlusses ).

  • Immer wieder diese Mär von der Strafantrittsladung.....

    Wiederholt sei darauf hingewiesen , dass die Vollstreckung über einen Verhaftungssauftrag an den zust. Gerichtshalbzieher zu erfolgen hat.
    Und da ist es egal ob originär oder ersatzweise.

  • Woraus ergibt sich denn eine Ladung?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • :daumenrau
    Das finde ich mal einen klasse Ansatz, eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten.
    kommt im Forum nicht so häufig vor, ist aber wegen § 1 II StVollstrO hier mehr als berechtigt !

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