Erblasser war italienischer Staatsbürger. Zum Antrag auf Grundbuchberichtigung wird ein Fremdrechtserbschein vorgelegt. Aus der mit vorgelegten Niederschrift über den Erbscheinsantrag ergibt sich, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach italienischem Recht richtet.
Es sind mehrere Erben in Erbengemeinschaft im GB einzutragen. Müssen diese jetzt in Erbengemeinschaft mit dem Zusatz "nach italienischem Recht" eingetragen werden?