Grundbuchberichtigung aufgrund Fremdrechtserbschein

  • Erblasser war italienischer Staatsbürger. Zum Antrag auf Grundbuchberichtigung wird ein Fremdrechtserbschein vorgelegt. Aus der mit vorgelegten Niederschrift über den Erbscheinsantrag ergibt sich, dass sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach italienischem Recht richtet.

    Es sind mehrere Erben in Erbengemeinschaft im GB einzutragen. Müssen diese jetzt in Erbengemeinschaft mit dem Zusatz "nach italienischem Recht" eingetragen werden?

  • Ich hänge mich hier einmal an.

    Ich habe einen Erbschein vorliegen,
    -beschränkt auf den inländischen Nachlass, in Anwendung italienischen Erbrechts,
    -drei Erben, je zu 1/3 Anteil.
    -auf dem Erbschein steht der Zusatz: Die Erben haben die vorbehaltslose Annahme der Erbschaft gemäß Art. 474 ff codice civile erklärt.

    Antrag auf Grundbuchberichtigung ist gestellt.

    Was muss ich bei der Grundbuchberichtigung beachten? Ich finde in meiner Literatur dazu nichts...

  • Ich hänge mich hier einmal an.

    Ich habe einen Erbschein vorliegen,
    -beschränkt auf den inländischen Nachlass, in Anwendung italienischen Erbrechts,
    -drei Erben, je zu 1/3 Anteil.
    -auf dem Erbschein steht der Zusatz: Die Erben haben die vorbehaltslose Annahme der Erbschaft gemäß Art. 474 ff codice civile erklärt.

    Antrag auf Grundbuchberichtigung ist gestellt.

    Was muss ich bei der Grundbuchberichtigung beachten? Ich finde in meiner Literatur dazu nichts...


    Entweder eintragen: Abt. I: A, B und C in ungeteilter Erbengemeinschaft italienischen Rechts.
    oder dem Richter vorlegen (§ 5 Abs. 2 RPflG) :teufel:

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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