Erbenermittlung nach 14 Jahren?

  • Guten Morgen,

    ich hab hier von einem anderen Gericht nach einem Erbfall von 1999 zwei weitere Testamente bekommen. bei uns wurden damals (1999) auch Testamente eröffnet und die Akte komplett abgewickelt.

    Nun kann mir keiner (von denen ich die Anschrift von damals noch hab) die Adressen von den in den jetzt aufgetauchten Testamenten nennen. (es scheint auch so, als könnten das die richtigen Erben sein)

    Richte ich zur Erbenermitttlung NaPlf ein??

    Eig denk ich ja muss ich, damit die die Möglichkeit haben von denen die sich damalas als Erbe angesehen habe, den Nachlass herauszuverlangen. andererseits denk ich mir, das ist alles schon so lang her und muss dafür - wrsl auf Kosten des Staates - Nachlasspflegschaft eingerichtet werden...

    Aber wrsl schon.


    Jmd noch ne andere Idee???

  • Nimmt man den § 1960 BGB als Maßstab, dann kommt man wegen offenbar unbekannten Erben (auch unbekannter Aufenthalt der Erben ist ein Anordnungsgrund) und sicherungsbedürftigem Nachlass (der Nachlass befindet sich in Händen von Nichterben und ist daher höchst "sicherungsbedürftig") einzig zur Nachlasspflegschaft.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Stehen denn nicht alte Adressen im Testament bzw. kann niemand einen alten Wohnort angeben? ich würde mir da einen Startpunkt raussuchen und selber die Einwohnermeldämter abklappern.

  • Stehen denn nicht alte Adressen im Testament bzw. kann niemand einen alten Wohnort angeben?

    Wenn dem so ist, dann kann das Gericht das natürlich auch selbst. Aus dem SV in #1 gehen ich aber davon aus, dass es nicht so einfach ist.

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  • Nee nix mit Anhaltspunkten... da stehen nur die Namen.
    Ich glaub zwar, dass die alt eingesetzten "Erben" die Leute kennen, da das angeblich Großneffen seien, aber sie behaupten sie kennen sie nicht.

    Na dann richte ich mal Na Pfl ein :)

  • Na dann richte ich mal Na Pfl ein :)


    :daumenrau Und der macht als erste Maßnahme gleich den Rückforderungsanspruch aus § 2018 BGB geltend, bevor er vielleicht monatelang Erben ermittelt.

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  • Warum?

    Ganz im Gegenteil. Die Arbeit hat der Pfleger und nicht das Gericht.....du nimmst das Nachlassverzeichnis (wozu der NLP vmtl. etwas länger brauchen wird / bzw. es wird kaum greifbare Zahlen beinhalten) entgegen und legst die Akte auf 1 Jahr Wiedervorlage.

    Der Pfleger macht (ggf. gerichtlich) einen Auskunfts und sodann Zahlungsanspruch gegen die Erbschaftsbesitzer geltend (ggf. mit PKH) und kann "nebenher" die Erben ermitteln.

    Für das Gericht ist das ein einfacherer Fall als jeder andere übliche Nachlasspflegschaft denn es gibt kaum etwas zu prüfen oder zu genehmigen.

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  • By the way:

    Es kann ja immer noch sein, dass die eingesetzten Erben vorverstorben sind oder die Erbschaft ausschlagen....

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  • Danke für die Aufklärung TL. Allerdings reicht mein Nachlasswissen reicht dann doch aus, um mir das anstehende Verfahren auszumalen.
    Nur weil jmd eine spezifische Frage stellt, bedeutet das nicht, dass er gar keine Ahnung hat.

    Aber du klärst ja gerne vollumfänglich auf.

    Na klar hat die Arbeit der NaPfl, aber trotzdem hab ich als Gericht natürlich auch ne Aufsichtspflicht und find so NaPfl, wo dann nix bei rumkommt bzw die Erben vll nicht zu ermitteln sind, sehr schwierig. Dann prüf/erteil ich lieber Genehmigungen und weiß aber, dass alles seinen zielführenden Vorgang nimmt.

    1 Jahr WV-Frist ist ganz schön happig, aber gut.... da kannst du gerne ne andere Bearbeitungsweisen haben.

  • ein Nachlassverzeichnis müsste ja eigentlich schon in der Akte sein - bezogen auf den Todestag, wegen der seinerzeit eröffneten Testamente. Geht es denn um viel (hätten die Beteiligten quasi einen Grund, mögliche andere Erben zu verschweigen)?

  • funkemariechen:

    Findest du dein Post ok?

    Hier sagt niemand, dass du keine Ahnung hast....wenn ich mal in einem Post (kommt eher sehr sehr selten vor) austeile, kann ich auch einstecken. Wenn ich aber ganz normal auf eine Frage antworte, bin ich dann doch etwas "betröppelt", wenn ich sowas lese....

    Mensch komm, wir sind beide seit Jahren hier dabei und es gibt zig Threads in denen ich+du schon gepostet habe/n.....ich wollte dich doch nicht "anmachen"....mußt du wohl falsch verstanden haben oder schreibe ich so "böse"?

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    6 Mal editiert, zuletzt von TL (22. Juli 2013 um 16:39)

  • ja ich finde das musste ma raus.

    Wrsl hast du Recht und ich habs falsch aufgegriffen.

    Die Antwort verstehe ich jetzt nicht...benehme ich mich denn hier wie ein :klugschei ?

    Wie soll ich denn sonst antworten???....und was meinst du mit "...aber du klärst ja gerne vollumfänglich auf."

    Ist echt nicht meine Absicht....ganz im Gegenteil. Ich schreib´ hier einfach das, was ich denke...und wenn ich davon überzeugt bin, dann stehe ich dazu. Es ist mir bislang nicht aufgefallen, dass ich dir oder anderen Usern mit meinen Antworten "auf die Nerven gehe"....

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  • Du hilfst mit deinen Ausführungen und deinem Wissen hier sehr viel, aaaaber ich hab mir in letzter Zeit schon öfter gedacht, dass ich mich als Fragesteller auf den Fuß getreten gefühlt hätte. Is ja ansich nicht schlimm allumfänglich aufzuklären. Ich finde allerdings wenn ich eine spezifische frage zur zB NaPfl stelle und jemand erklärt mir alles dazu, dann komm ich mir vor, als glaube er ich hätte keine Ahnung.


    Will ja nicht streiten, aber an dem Tag musste es mal raus.

  • ja ich finde das musste ma raus. Wrsl hast du Recht und ich habs falsch aufgegriffen.

    Die Antwort verstehe ich jetzt nicht...benehme ich mich denn hier wie ein :klugschei ? Wie soll ich denn sonst antworten???....und was meinst du mit "...aber du klärst ja gerne vollumfänglich auf." Ist echt nicht meine Absicht....ganz im Gegenteil. Ich schreib´ hier einfach das, was ich denke...und wenn ich davon überzeugt bin, dann stehe ich dazu. Es ist mir bislang nicht aufgefallen, dass ich dir oder anderen Usern mit meinen Antworten "auf die Nerven gehe"....


    Ich finde deine Beiträge meistens sehr fundiert und ausführlich zu dem entsprechenden Thema, GERADE diese Ausführlichkeit schätze ich sehr. Funkemariechen hat wohl nur überreagiert, nimm es dir nicht zu Herzen TL, dein Beitrag zu diesem Forum ist super! :daumenrau

  • funkemariechen:

    Ist hier im Forum wie im realen Leben....ich rede halt gern und viel ...und wer mich persönlich kennt, kann das sicher bestätigen :D

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  • funkemariechen:

    Ist hier im Forum wie im realen Leben....ich rede halt gern und viel ...und wer mich persönlich kennt, kann das sicher bestätigen :D

    TL
    und ich höre Dir sehr gern zu und bring es dann gelegentlich etwas "deutlicher" zu Ausdruck :gruebel:

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