Huhu,
Folgender Sachverhalt:
Deutsche Erblasserin, deutscher Ehemann mit 1 Kind. Beide Ehegatten hatten damals, zum Zeitpunkt der Eheschließung in Polen, die polnische Staatsangehörigkeit und lebten im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft nach polnischem Recht.
Nun stellt sich die Frage, ob der Ehemann neben der Tochter Erbe zu 1/2 oder nur zu 1/4 geworden ist.