Der Titel ist vor Versteigerungsanordnung auf den InsO-Treuhänder umgeschrieben worden.
Nach Versteigerungsanordnung ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Titel brauchte nicht auf den Insolvenzverwalter umgeschrieben zu werden (s. Stöber, ZVG, Rdnr. 23.11 zu § 15). Nun ist der Inso-Vermerk im GB gelöscht worden (ob wegen Aufhebung des Verfahrens oder wegen Freigabe, weiß ich nicht).
Muß der Titel nun auf den Schuldner umgeschrieben werden? Ich sehe dafür nicht so recht einen Grund, ein anderes Gericht mit dem gleichen Schuldner verlangt jedoch die Umschreibung.