Der ERblasser hat in einem Erbvertrag mit seiner Mutter als Rechtsnachfolgerin seine Ehefrau als unbefreite Vorerbin und mit deren Tod seine ehelichen Abkömmlinge als Nacherben bestimmt.
Die Ehefrau stirbt vor dem Erblasser, in neuer Ehe werden weitere - eheliche- Kinder geboren.
Es werden neue notarielle Testamente zugunsten der neuen Ehefrau und der weiteren Kinder errichtet.
Ist hier die Alleinerbschaft infolge Anwendung der Auslegungsregel des § 2102 BGB an den NE als Ersatzerben aufgrund der erbvertraglichen Regelung gegeben?