Hallo!
Ich habe hier ein ziemlich "dummes" Problem.
Ganz normale Zivilsache, Kostenausgleich nach § 106 ZPO, beide Anwälte haben ihre Anträge eingereicht, keiner hat auf die Anhörung hin moniert, Gebühren angefallen, ich habe festgesetzt bzw. antragsgemäß ausgeglichen.
Nun legt der eine RA Beschwerde gegen meinen KFB ein mit der Begründung, die Gegenseite (Privatperson) wäre zum Vorsteuerabzug berechtigt und die - von mir antragsgemäß berücksichtigte (der RA hatte schon im KFA ordnungsgemäß erklärt, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung bestehe) - Mehrwertsteuer wäre abzusetzen gewesen.
Als Begründung wird angegeben, dass die Gegenseite bei Klageeinreichung einen Mietvertrag bei Gericht mit vorgelegt hätte, in dem sie eine Nettokaltmiete zuzüglich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer von der Beklagten fordert. Daher sei die Klägerin zum Vorsteuerabzug berechtigt...
Mir ist das schleierhaft. Außerdem muss/kann ich doch gar nicht prüfen, was hier zutrifft, denn ich verlasse mich da generell auf die Erklärungen der Anwälte. Bloß hab ich nun keine Idee, wie ich mich verhalten soll, denn der Beklagtenvertreter, dem ich die Beschwerde rausgegeben habe, hat darauf nicht reagiert. Werde jetzt nochmal direkt anfragen - wenn er es bejahte, wäre es am einfachsten -, aber denke mal, der wird dabei bleiben. Am besten dann nicht abhelfen und ab zum Richter?
Danke für Eure Meinungen