Hallo zusammen!
Habe den Fall, dass die Mutter für das minderjährige Kind ausgeschlagen hat.
Der Vater des Kindes (gemeinsames Sorgerecht) erscheint einige Tage später und erklärt für das minderjährige Kind ebenfalls die Ausschlagung.
Die Ausschlagungen wurden für ein anderes NL-Gericht aufgenommen.
Nunmehr erhält die Vater die Mitteilung, dass die Ausschlagung für das minderjährige Kind nicht wirksam ist, weil er nicht gleichzeitig mit der Kindesmutter die Ausschlagung erklärt hat.
Ich muss zugeben, dass ich diese Auffassung noch nie gehört hab.
Ist diese Auffassung tatsächlich richtig??
Habe leider nichts dazu gefunden.
Die Kommentierung schweigt sich zu dem Thema "gleichzeitige Ausschlagung des gesetzlichen Vertreters" aus.