Ausschlagung für minderjähriges Kind

  • Hallo zusammen!

    Habe den Fall, dass die Mutter für das minderjährige Kind ausgeschlagen hat.
    Der Vater des Kindes (gemeinsames Sorgerecht) erscheint einige Tage später und erklärt für das minderjährige Kind ebenfalls die Ausschlagung.

    Die Ausschlagungen wurden für ein anderes NL-Gericht aufgenommen.

    Nunmehr erhält die Vater die Mitteilung, dass die Ausschlagung für das minderjährige Kind nicht wirksam ist, weil er nicht gleichzeitig mit der Kindesmutter die Ausschlagung erklärt hat. :confused:

    Ich muss zugeben, dass ich diese Auffassung noch nie gehört hab.


    Ist diese Auffassung tatsächlich richtig??


    Habe leider nichts dazu gefunden.
    Die Kommentierung schweigt sich zu dem Thema "gleichzeitige Ausschlagung des gesetzlichen Vertreters" aus.

  • von gleichzeitig steht nirgendwo was.
    hab ich auch noch nie gehört.
    gleichzeitig wäre sowieso unsinn, da sehr unpraktikabel.

    be water my friend

    Ich kann nicht ständig die SuFu nutzen- ich muss auch mal was arbeiten :akten

  • Unfug.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ich halte die Auffassung auch für falsch.

    Nur Vater hat sich jetzt bei mir gemeldet und weiß nicht was er machen soll.

  • Höflichst beim zuständigen Nachlassgericht nachfragen ,wo steht, dass die Ausschlagungserklärungen der Eltern gleichzeitig abgegeben werden müssen.

  • Vom Erfordernis der Gleichzeitigkeit der Ausschlagung beim Vorhandensein mehrerer Gesamtvertreter ist im Gesetz keine Rede. Beide müssen nur - also auch zeitlich nacheinander - innerhalb der Ausschlagungsfrist ausschlagen.

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