Hi, ich hab von Erben ihre Ausschlagungserklärungen bekommen (vom Ortsgericht unterschriftsbeglaulbigt- in Hessen ausreichend)
allerdings nur in Kopie. Habs ie dann angeschrieben, dass ich die Originale brauche.
Die Originale kamen jetzt erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist an....
ME ist die Frist gewahrt, weil die unterschriftsbeglaubigte Erklärung in der Frist hier einging und durch Nachreichen des Originals die Existenz dieser Erklärung bewiesen wurde. Dass das nach Fristablauf geschehen ist, find ich nicht relevant.
Eine Kollegin meinte, für sie wäre das nicht ausreichend.
Hab schonmal bei Kommentaren/Juris versucht zu suchen, aber nix gefunden.
Merci