Kopie Ausschlagungserklärung, Nachreichen des Originals-Frist?

  • Hi, ich hab von Erben ihre Ausschlagungserklärungen bekommen (vom Ortsgericht unterschriftsbeglaulbigt- in Hessen ausreichend)
    allerdings nur in Kopie. Habs ie dann angeschrieben, dass ich die Originale brauche.

    Die Originale kamen jetzt erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist an....


    ME ist die Frist gewahrt, weil die unterschriftsbeglaubigte Erklärung in der Frist hier einging und durch Nachreichen des Originals die Existenz dieser Erklärung bewiesen wurde. Dass das nach Fristablauf geschehen ist, find ich nicht relevant.

    Eine Kollegin meinte, für sie wäre das nicht ausreichend.
    Hab schonmal bei Kommentaren/Juris versucht zu suchen, aber nix gefunden.

    Merci

  • Man braucht auch nichts zu suchen oder zu finden, weil die Sache völlig klar ist.

    Es kommt alleine auf den Zeitpunkt des Eingangs der formgerechten Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht an. Die innerhalb der Frist eingereichte Kopie ist daher völlig wertlos.

  • Ok,... mhhh... bin noch nicht überzeugt :) formgerecht ist sie ja...nur nicht im Original da. Die vorgeschriebene Form ist mindestens unterschriftsbeglaubigt....

    Es gibt Entscheidungen, dass zB nicht die formgerechte Ausschlagungserklärung innerhalb der Frist bei Nachlassgericht sein muss, wenn stattdessen die Genehmigung beim betr/famg beantragt wird.
    Das müsste doch ein Fall sein, woraus man das ableiten kann???

  • Habs ist ok... :D
    Denkfehler wurde behoben.....

    1945 Abs 1....."die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben."

    hihi..sorry und danke!

  • Das hat dann etwas mit Fristhemmung zu tun, die jedoch meines Erachtens für den von dir genannten Fall nicht greift.

    Die Ausschlagungserklärung muss innerhalb der Frist in der entsprechenden Form beim Nachlassgericht eingehen. Tut sie das nicht, liegt dem Nachlassgericht bei Ende der Ausschlagungsfrist einfach keine wirksame Ausschlagung vor.

    Anmerkung: Ihr schreibt beide offenbar schneller als ich :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (1. August 2013 um 13:25) aus folgendem Grund: Anmerkung eingefügt

  • Es gibt Entscheidungen, dass zB nicht die formgerechte Ausschlagungserklärung innerhalb der Frist bei Nachlassgericht sein muss, wenn stattdessen die Genehmigung beim betr/famg beantragt wird.
    Das müsste doch ein Fall sein, woraus man das ableiten kann???


    Nein, das reicht nicht aus. Es ist vielmehr der Lauf der Ausschlagungsfrist gehemmt, solange das Genehmigungsverfahren läuft - die Ausschlagung muss dann im Original oder Ausfertigung (OLG Saarbrücken) innerhalb der (gehemmten) Frist dem Nachlassgericht zugehen. Das OLG Saarbrücken läßt leider offen, ob die Hemmung der Frist bereits mit Beginn des Genehmigungsverfahrens, oder erst mit Eingang der nicht genehmigten (schwebend unwirksamen) Ausschlagungserklärung bei Gericht beginnt.

    Tom

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!