Hallo,
gegen die Partei wurde ein Zwangsgeld wegen nicht eingereichter VA- Unterlagen verhängt, das nun zur Vollstreckung ansteht.
Die VKH- Partei hat noch Auszahlungsansprüche gegen die Landeskasse aufgrund überzahlter Rückzahlung der Verfahrenskosten im Rahmen der VKH.
Können die überzahlten Beträge mit dem Zwangsgeld verrechnet werden oder muss der Auszahlungsanspruch gegen die Landeskasse gepfändet werden?
Schönes Wochenende,
Peter