Bewerbungsanschreiben in Ordnung?

  • Es heißt in der Anrede schlicht:

    "Sehr geehrter Herr Präsident,"

    kann man hier nachlesen: http://www.protokoll-inland.de/PI/DE/Anschrif…reden_node.html

    Zum Text: "Aufgrund eben dieses Interesses an dem breiten Spektrum" finde ich nicht gut. Ebenso musste ich schmunzeln, dass du ordentlich bist. Wahrscheinlich meinst du, dass du ordentlich arbeitest. Ich würde daher das "ordentlich" einfach streichen, dann passt der Satz besser.

    Und zum Rest: Ob Noten reichen oder das OLG jetzt das Wirtschaftsgymnasium richtig dufte findet, wirst du ja merken. Da hilft dir eine Forenmeinung auch überhaupt kein Stück weiter...

    Ansonsten: Viel Erfolg!

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Auf jeden Fall gibts keine Bonis für gute Fächer an Wirtschaftsgymnasien.
    Nach den regelmäßigen Bekundungen der Einstellenden beim hiesigen OLG ist - von den Noten - her maßgeblich der Durchschnitt von Deutsch und Mathe.
    Der Rest kann getrost in der Pfeife geraucht werden .

    EDV-Kenntnisse sind sicher ebenfalls nicht schlecht.
    Die Justiz hat aber die besonders blöde Eigenschaft:strecker, kaum die Standardanwendungen zu benutzen , sondern die sog. "Fachanwendungen".
    Allenfalls Excel-Kenntnisse könnten noch von Vorteil sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Steinkauz (5. August 2013 um 09:02)

  • Dankeschön für eure Ratschläge!
    Ich habe das Bewerbungsanschreiben nun auch so geändert, wie es vorgeschlagen wurde.

    Wird schon schief gehen ;)

  • Es heißt in der Anrede schlicht:

    "Sehr geehrter Herr Präsident,"

    kann man hier nachlesen: http://www.protokoll-inland.de/PI/DE/Anschrif…reden_node.html

    Hier wird aber nicht an den Präsidenten als Person geschrieben, sondern an die Behörde "Präsident des Oberlandesgerichts". Ich habe mir den Protokoll-Knigge jetzt nicht im einzelnen durchgelesen, denke aber, dass hier die namentliche Anrede der zuständigen Mitarbeiter (sind bei uns in der Ausschreibung genannt) ausreichend ist.

    Wir sind ja nicht in Österreich. :D

  • Kleines 1x1 der Geschäftskorrespondenz:

    Niemals den Knecht vor dem/ohne den Herrn ansprechen!

    Wenn unbedingt der Sachbearbeiter angesprochen werden soll (was ich für unnötig halte):

    "Sehr geehrter Herr Präsident,
    sehr geehrte Frau Dr. Müller-Ludenscheidt,"

    Allenfalls unförmlich: "Sehr geehrte Damen und Herren," was ich in einer Personalangelegenheit für unpassend hielte.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Wie heißt es denn nun richtig? :confused:

    Wenn ich beispielsweise an die Präsidentin des OLG Schleswig, Frau Uta Fölster, schreibe:

    Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Sehr geehrte Präsidentin,

    oder doch sehr geehrte Frau Fölster?

    Bin ein bisschen verwirrt. Beim OLG Schlesig habe ich auch nur als Auskunft bekommen, dass es egal ist an wenn ich die Bewerbung direkt richte, ob nun an die Präsidentin, die Frau am Telefon als Sachbearbeiterin oder wenn ich einfach sehr geehrte Damen und Herren, schreibe, da die Bewerbung eh durch mehrere Hände geht und von mehreren Personen gelesen wird.

    Jemand einen Tipp, wie ich das nun am besten formuliere? :oops:

  • Muss der Lebenslauf handschriftlich sein?
    Welche Anforderungen werden noch an die Bewerbung gestellt? Wie ausführlich sollte das Anschreiben sein? Und soll das etwa auch handschriftlich sein?
    :confused:

  • Muss der Lebenslauf handschriftlich sein?
    Welche Anforderungen werden noch an die Bewerbung gestellt? Wie ausführlich sollte das Anschreiben sein? Und soll das etwa auch handschriftlich sein?
    :confused:

    Also die genauen Angaben, was alles in die Bewerbung mit rein muss, steht auf der Internetseite des jeweiligen OLG.
    Der Lebenslauf muss nur handschriftlich sein, wenn das da auch steht. Und wenn dort steht "ausführlicher Lebenslauf", dann muss der Lebenslauf auch ausformuliert sein.

    Das Anschreiben sollte, so hab ich das zumindest gemacht, nicht länger als eine Seite lang sein und kann auch per Computer geschrieben werden.

    Dann ist es in einigen Bundesländern auch so, dass es schon Online-Berwerbungsverfahren gibt, z.B. in Sachsen.

    Ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiter helfen ;)

    LG :)

  • Wer nicht einmal in der Lage ist, sein Bewerbungsschreiben alleine zu verfassen, ist meiner Meinung nach für den Beruf des Rechtspflegers ohnehin nicht geeignet. Dem fehlt es nämlich an der erforderlichen Selbständigkeit. Kollegen, die ihre Entscheidungen erst nach einer öffentlichen Umfrage treffen, schaffen in der Regel den erforderlichen Output nicht.

  • Wenn ich ganz ehrlich bin habe ich mir damals auch Hilfe für meine Bewerbungsschreiben gesucht (nur war das Internet damals noch nicht so weit). Alleine hätte ich das damals nicht formvollendet gekonnt. Und so wird es sicherlich nicht nur mir gegangen sein.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!