Hallo an die Gemeinde :
Mich erreicht ein Fall , der mich ( auch menschlich ) beschäftigt , aber nicht bei meinem Gericht "spielt":
Das Jugendamt XY ist seit einigen Jahren Pfleger für 2 Geschwisterkinder u.a. für Gesundheitssorge . Das ältere Kind ist vor drei Jahren an Leukämie erkrankt. Aufgetretene Tumorzellen werden derzeit wiederholt mit Chemo behandelt . Nachdem jetzt festgestellt wurde, dass die Blutwerte trotz der Chemo weiterhin sehr schlecht sind hat eine Uniklinik empfohlen, eine Knochenmarktransplantation vornehmen zu lassen. Dann muss bekanntlich zunächst ein Knochenmarkspender gefunden werden. Während der Leukämie-Behandlung war auch schon vorsorglich eine Typisierung bei Verwandten vorgenommen worden. Schließlich kam dabei heraus, dass nur der jüngere Bruder ( = Pflegling ) evtl. als Spender infrage kommen könnte.
Jugendamtsmitarbeiter fragt an,ob für die Knochenmarktransplantation eine Zustimmung vom Amtsgericht benötigt wird . Es stellt sich aber auch die Frage, ob dem jüngeren Kind eine Knochenmarkspende zugemutet werden kann und ob dafür eine Zustimmung vom Familiengericht benötigt wird.
Ich selbst sehe eine Genehmigungspflicht des Gerichtes nicht.
Wie ist es aber mit der Interessenkollision des JA , da dieses ja für beide Kinder als Pfleger für die Gesundheitsfürsorge bestellt ist ?