Ein Jugendamt ist als Ergänzungspfleger für 3 Kinder (Geschwister) eingesetzt. Jetzt hat es für 1 Kind um Entlassung gebeten, da dieses in einem anderen Bezirk fortan dauerhaft wohnhaft ist. Das dortige Jugendamt hat die Bereitschaft zur Übernahme erklärt.
Würdet ihr den Wechsel nur für das 1 Kind durchführen?
Danke