Vergütung mehrerer Verfahrensbeistände

  • Guten morgen!

    Ich habe hier eine Akte, in der ursprünglich der Verfahrensbeistand 1 bestellt wurde. Der hat auch an gerichtlichen Terminen schon teilgenommen.
    Durch Krankheit wurde dieser dann entlassen und Verfahrensbeistand 2 bestellt. Verfahrensbeistand 2 beantragte seine Vergütung und die auch bekommen.
    Und nun beantragt Verfahrensbeistand 1 auch seine Vergütung und wird vertreten durch Verfahrensbeistand 2 bei der Unterschrift unter dem Antrag.

    Bekommt Verfahrensbeistand 1 nun auch noch 350 €? Er ist ja eigentlich auch tätig geworden durch die Terminsteilnahme oder? :gruebel:

  • Warum soll ers denn nicht bekommen ?
    § 158 FamFG stellt alleine auf die Bestellung ab und ob beruflich oder ehrenamtlich bestellt.
    Für den Antrag würde ich allerdings eine Vollmacht des VB1 an den VB2 verlangen.

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