Pfüb Formular und Verzinsungsbeginn

  • Die Zeilen 3 und 4 können jedoch auch dahingehend aufgefasst werden, dass in die linke Spalte die ausgerechneten aufgelaufenen Zinsen und in die zweiten Spalte die weiteren Zinsen ab Antragstellung aufzunehmen sind."

    Ich halte diese Variante für die "richtige". Hat man doch früher ohne Formular auch so gemacht. Man vollstreckte in Höhe der aufgelaufenen Zinsen von "Datum Zinsbeginn laut Titel" bis "Datum Tag der Antragstellung" in Höhe von "errechneter Betrag" sowie der weiteren Zinsen ab dem "Datum Tag nach Antragstellung". Ich fand das Formular insofern von Anfang an verständlich und nachvollziehbar. Aber mich fragt ja keiner :D Lieber fragt man doch erstmal den BGH, der es dann auch wieder missverständlich findet. Vielleicht sollte man die Praktiker fragen, wie das denn vorher war. Da hat´s doch auch jeder verstanden. ;)

  • Die Zeilen 3 und 4 können jedoch auch dahingehend aufgefasst werden, dass in die linke Spalte die ausgerechneten aufgelaufenen Zinsen und in die zweiten Spalte die weiteren Zinsen ab Antragstellung aufzunehmen sind."

    Ich halte diese Variante für die "richtige". Hat man doch früher ohne Formular auch so gemacht. Man vollstreckte in Höhe der aufgelaufenen Zinsen von "Datum Zinsbeginn laut Titel" bis "Datum Tag der Antragstellung" in Höhe von "errechneter Betrag" sowie der weiteren Zinsen ab dem "Datum Tag nach Antragstellung". Ich fand das Formular insofern von Anfang an verständlich und nachvollziehbar. Aber mich fragt ja keiner :D Lieber fragt man doch erstmal den BGH, der es dann auch wieder missverständlich findet. Vielleicht sollte man die Praktiker fragen, wie das denn vorher war. Da hat´s doch auch jeder verstanden. ;)

    Also ich bin der gleichen Meinung und moniere auch immer entsprechend, wenn es anders beantragt wird. Ist einfach logischer, denn wenn man die entsprechende Zeile von links nach rechts liest, steht da bspw. dann "1 € nebst Zinsen in Höhe von.....", was nach meinem Verständnis heißt "1 € plus Zinsen in Höhe von...".

    Wäre ja doppelt gemoppelt, nach der Gegenmeinung....

  • Ich moniere nicht, weil es – siehe BGH – unterschiedliche Varianten gibt, und lasse alles durchgehen, was halbwegs schlüssig ist.
    Logisch ist für mich auch die Meinung, die die rechte Spalte als Erläuterung des links eingetragenen Betrages ansieht. Schließlich sollten in einer einheitlichen Tabelle in jeder Spalte gleichartige Eintragungen stehen. Wenn also in den anderen Zeilen rechts die linke Eintragung erläutert wird ("1.000 € – Hauptforderung"), warum dann nicht auch bei den Zinsen?

  • Wenn also in den anderen Zeilen rechts die linke Eintragung erläutert wird ("1.000 € – Hauptforderung"), warum dann nicht auch bei den Zinsen?

    Fehlt das Enddatum, nützen dem Drittschuldner die ausgerechneten Zinsen relativ wenig, da er nicht weiß, auf welchem Datum er für die fortlaufenden Zinsen aufsetzen muss. Bei eingetragenem Enddatum schließlich werden ohne weitere manuelle Eintragungen bzw. weiteren Verweis auf die Forderungsaufstellung künftige Zinsen nicht geltend gemacht.

  • Wenn also in den anderen Zeilen rechts die linke Eintragung erläutert wird ("1.000 € – Hauptforderung"), warum dann nicht auch bei den Zinsen?

    Fehlt das Enddatum, nützen dem Drittschuldner die ausgerechneten Zinsen relativ wenig, da er nicht weiß, auf welchem Datum er für die fortlaufenden Zinsen aufsetzen muss. Bei eingetragenem Enddatum schließlich werden ohne weitere manuelle Eintragungen bzw. weiteren Verweis auf die Forderungsaufstellung künftige Zinsen nicht geltend gemacht.

    Genau, früher war das insofern besser, weil dann dort stand: "Hinzu kommen die weiteren Zinsen..." (oder so ähnlich).

    So kann es jedenfalls zu Missverständnissen kommen und der Gläubiger versteht es nicht, dass der Drittschuldner die Zinsen nicht weiter berücksichtigt.

  • Dann praktiziere ich ja doch so wie die Mehrheit, komisch, mir wird doch immer gesagt, ich sei das einzige Gericht in ganz Deutschland, dass diese Ansicht vertritt... :teufel:
    Noch schlimmer sind die Teilzahlungsgeschichten... da greife ich gleich zum Hörer statt ein Schreiben nach dem anderen rauszugeben:(


  • Noch schlimmer sind die Teilzahlungsgeschichten... da greife ich gleich zum Hörer statt ein Schreiben nach dem anderen rauszugeben:(


    Was ist da denn anders? Da gibt es eine (Rest)Hauptforderung, bis zum "Datum Antrag" aufgelaufene Zinsen und "ab ein Tag nach Datum Antrag" weitere Zinsen..... Komisch, ich sehe immer irgendwie die Probleme anderer Leute nicht.... :gruebel:

    Letztlich wird bei Teilzahlungen eine geringere Forderung geltend gemacht, als der Titel hergibt. Wo liegt nun das Problem?


  • Noch schlimmer sind die Teilzahlungsgeschichten... da greife ich gleich zum Hörer statt ein Schreiben nach dem anderen rauszugeben:(


    Was ist da denn anders? Da gibt es eine (Rest)Hauptforderung, bis zum "Datum Antrag" aufgelaufene Zinsen und "ab ein Tag nach Datum Antrag" weitere Zinsen..... Komisch, ich sehe immer irgendwie die Probleme anderer Leute nicht.... :gruebel:

    Letztlich wird bei Teilzahlungen eine geringere Forderung geltend gemacht, als der Titel hergibt. Wo liegt nun das Problem?

    Da das erste Blatt des Antrages nicht Teil der Pfändung ist, weiß der DS nicht, wann der Antrag gestellt wurde und damit auch nicht, bis wann die Zinsen gerechnet sind.

    Ist das Feld bis in der vierten Zeile nicht ausgefüllt, lasse ich als DS die errechneten Zinsen weg und rechne die Zinsen "ab" selbst. Trägt der Gläubiger allerdings (für ihn zur Klarstellung) in dem Feld "bis" etwas ein, dann ist für den DS erkennbar, für welche Zeit die in der ersten Spalte eingetragenen berechnet wurden.

    Und dann? Wo steht, dass weitere Zinsen gepfändet sind? Und das ist genau das Problem der DS, dass nirgendwo steht, dass auch weitere Zinsen gepfändet sind. Genau das hat BadBanker meiner Meinung nach gemeint.

  • Was ist da denn anders?

    Da bleiben dann die Gläubiger auf der Strecke, die das rechte Feld als 'Erklärung' der links eingetragenen Zinssumme verstehen wollen. Die links kapitalisierten Zinsen sind dann nämlich aus einer komplett anderen Forderungshöhe berechnet, als rechts daneben einzutragen ist.

    Und wie hier manche so schön vorgeschlagen haben, dass man einfach keine kapitalisierten Zinsen einträgt, sondern rechts den frühestmöglichen Zinsbeginn nimmt (damit der DS dann alles ausrechnen darf) fällt auch flach, wenn der Schuldner irgendwann mal was gezahlt hat.

  • Was ist da denn anders?

    Da bleiben dann die Gläubiger auf der Strecke, die das rechte Feld als 'Erklärung' der links eingetragenen Zinssumme verstehen wollen. Die links kapitalisierten Zinsen sind dann nämlich aus einer komplett anderen Forderungshöhe berechnet, als rechts daneben einzutragen ist.

    Und wie hier manche so schön vorgeschlagen haben, dass man einfach keine kapitalisierten Zinsen einträgt, sondern rechts den frühestmöglichen Zinsbeginn nimmt (damit der DS dann alles ausrechnen darf) fällt auch flach, wenn der Schuldner irgendwann mal was gezahlt hat.


    Das kommt ja nicht so häufig vor und falls doch, spielt es erst eine Rolle, wenn die Zahlung die Kosten übersteigt. Und in diesen Fällen könnte sich der Gläubiger mit einer gesonderten Forderungsaufstellung behelfen.

  • Was ist da denn anders?

    Da bleiben dann die Gläubiger auf der Strecke, die das rechte Feld als 'Erklärung' der links eingetragenen Zinssumme verstehen wollen. Die links kapitalisierten Zinsen sind dann nämlich aus einer komplett anderen Forderungshöhe berechnet, als rechts daneben einzutragen ist.

    Und wie hier manche so schön vorgeschlagen haben, dass man einfach keine kapitalisierten Zinsen einträgt, sondern rechts den frühestmöglichen Zinsbeginn nimmt (damit der DS dann alles ausrechnen darf) fällt auch flach, wenn der Schuldner irgendwann mal was gezahlt hat.

    Wenn der Schuldner mal was (vor der Pfändung bezahlt hat, kann man das ja schon nach § 367 BGB verrechnen und nur die Restbeträge eintragen. Es muss ja nicht sein, dass der DS dann auch noch weitere Berechnungen unter Berücksichtigung von Zahlungen vor der Pfändung anstellen soll. Die aufgelaufenen Zinsen kann man ja dann unter unverzinsliche Kosten eintragen.

    .. und ob er die Zinsen von Beginn an rechnet oder erst ab dem nicht bekannten Antragsdatum ist dem DS auch egal. Die meisten Arbeitgeber rechnen ohnhin keine Zinsen sondern fragen vor Tilgung nach der Restforderung und berücksichtigen dann auch oft Kosten, die nicht gepfändet sind, weil sie nach Pfändung entstanden sind, aber in der Forderungsaufstellung des Gläubigers aufgeführt wurden.

  • Soweit es verschiedene Auffassungen darüber gibt, was rechts und links rein gehört, wäre es doch am einfachsten dort nachzufragen, wo der Vordruck entwickelt wurde...

    siehe Bundesministerium der Justiz http://www.bmj.de/DE/Buerger/ver…html?nn=1512734 zu Frage 10:
    "10. Gibt es ein Merkblatt zum Ausfüllen der Formulare?
    Nein. Die Formulare sind so konzipiert, dass das Ausfüllen keine Probleme bereiten dürfte. ..." :D


    Gibt es inzwischen vielleicht doch landesspezifische oder regionale Merkblätter zu den Pfüb-Anträgen? :gruebel:

    So selbsterklärend sind diese offenbar doch nicht, wie die Nachfragen von Privatgläubigern zeigen. Ein Merkblatt zum Aushändigen wäre da schon hilfreich.

  • "Gibt es ein Merkblatt zum Ausfüllen der Formulare?
    Nein. Die Formulare sind so konzipiert, dass das Ausfüllen keine Probleme bereiten dürfte. Zudem enthält die Online-Version der Formulare für alle Felder, die ausgefüllt werden müssen bzw. ausgefüllt werden können, Quick-Infos. Diese sagen Ihnen, welche Angaben in einem bestimmten Feld gewünscht sind. Zu den Quick-Infos gelangen Sie, indem Sie mit dem Mauszeiger über das Eingabefeld fahren."

    Ist klar, dass die Quick-Infos nicht wesentlich weiterhelfen.

    Habe im übrigen eher die Erfahrung gemacht, dass die "Privaten" mit dem Formular eigentlich ganz gut zurecht kommen und sich eher die Wald- und Wiesenanwälte, die nach gewonnenem Rechtstreit meinen, auch die ZV betreiben zu können, beim Ausfüllen wie die ersten "Primaten" anstellen.


  • Habe im übrigen eher die Erfahrung gemacht, dass die "Privaten" mit dem Formular eigentlich ganz gut zurecht kommen und sich eher die Wald- und Wiesenanwälte, die nach gewonnenem Rechtstreit meinen, auch die ZV betreiben zu können, beim Ausfüllen wie die ersten "Primaten" anstellen.


    Na ja, mit dem Formular zur Pfändung von Unterhaltsforderungen kommen doch eigentlich nur Beistände und die UVK klar.

  • "

    Habe im übrigen eher die Erfahrung gemacht, dass die "Privaten" mit dem Formular eigentlich ganz gut zurecht kommen und sich eher die Wald- und Wiesenanwälte, die nach gewonnenem Rechtstreit meinen, auch die ZV betreiben zu können, beim Ausfüllen wie die ersten "Primaten" anstellen.

    Also mein Feld-Wald-und-Wiesen-Chef kommt sehr gut damit klar. Er hat ja schließlich mich für sowas. :teufel:

  • "Gibt es ein Merkblatt zum Ausfüllen der Formulare?
    Nein. Die Formulare sind so konzipiert, dass das Ausfüllen keine Probleme bereiten dürfte. Zudem enthält die Online-Version der Formulare für alle Felder, die ausgefüllt werden müssen bzw. ausgefüllt werden können, Quick-Infos. Diese sagen Ihnen, welche Angaben in einem bestimmten Feld gewünscht sind. Zu den Quick-Infos gelangen Sie, indem Sie mit dem Mauszeiger über das Eingabefeld fahren."

    Ist klar, dass die Quick-Infos nicht wesentlich weiterhelfen.

    Habe im übrigen eher die Erfahrung gemacht, dass die "Privaten" mit dem Formular eigentlich ganz gut zurecht kommen und sich eher die Wald- und Wiesenanwälte, die nach gewonnenem Rechtstreit meinen, auch die ZV betreiben zu können, beim Ausfüllen wie die ersten "Primaten" anstellen.


    Den Eindruck kann ich hinsichtlich der privaten Gläubiger leider nicht bestätigen.

  • Bei mir sind es tatsächlich auch eher Anwälte und Kanzleien, die mit dem Formular nicht klar kommen.
    Habe mir schon einen eigenen Textbaustein gespeichert, den ich dann rausschicke.
    Am Besten sind dann immer die Telefonanrufe, bei denen es dann heißt "Das hat uns noch nie ein anderes Amtsgericht so moniert!"
    Kann ich eigentlich kaum glauben...:gruebel:

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