Ich weiß ja, dass die Formulare "Selbsterklärend" sind , aber ich hab da doch ne Frage:D
Unser Anwaltsprogramm trägt auf Seite 3 die Zinsen vom Zinsbeginn bis Antragstellung ausgerechnet und daneben das Zinsbeginnsdatum ein. Ich halte das eigentlich für falsch und hab daraufhin einige Kolleginnen angerufen.
Ergebnis:
1. Ein anderes Anwaltsprogramm nimmt automatisch das Erstelldatum des Pfübs (halte ich auch für richtig) und rechnet den bisherigen Betrag aus (ohne zu erklären ab wann die Zinsen berechnet werden - ergibt sich m.E. aber aus dem Titel)
2. Die nächste Kollegin erklärte mir, dass mein Programm das richtig macht, weil es eine Erklärung ist wie die in der linken Spalte angegebe Summe zustande kommt. (Dann fehlt für mich aber der Zusatz "und Zinsen ab heute")
Nachdem ich nun widersprüchliche Antworten bekam, konnte ich (noch) nicht den Softwarehersteller wild beschimpfen, sondern rief erstmal beim hiesigen Gericht an. Da bekam ich die Antwort, dass ein fehlendes Datum die elegantere Lösung ist, weil nirgendwo ein Feld/Häkchen o.ä. vorgesehen ist für "weitere Verzinsung ab Antragstellung". Dann eine detallierte Forderungsaufstellung drangetackert (so wie früher) und gut ist.
Nu ist es bei uns ganz einfach, v.a. weil EGVP bei uns nur beim Mahngericht funktioniert, aber was mach ich denn ab "bald"?
Mich nervsts etwas alles händisch auszubessern und würde lieber den Softwarehersteller beschimpfen (wenn ich recht habe;))