Bei uns läuft das so:
Das Anschreiben wird mit PKH-Bogen dem Anwalt formlos übersandt.
Bei Nichterledigung wird der Anwalt erinnert.
Erfolgt dann keine Reaktion wird die PKH aufgehoben, was dem RA gegen EB und der Partei formlos übermittelt wird.
Wird dann verspätet ein Rechtsmittel eingelegt, wird die Akte dem LG zur Entscheidung vorgelegt.
Der BGH hat sich in seiner unendlichen Weisheit darauf festgelegt, dass weiter an den RA zuzustellen ist.
Das hat in jenem Fall dem geholfen, der auf diesem Weg noch innerhalb der Rechtsmittelfrist geblieben ist.
Alle anderen haben dann eben Pech gehabt. Der Beschluss ist rechtskräftig.