Kosten bei Bestimmung des Kindergeldberechtigten

  • Guten Abend! Ich hatte in einer Akte den Antrag der Kindesmutter auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten. Dieser wurde nach einigem Hin und Her zurückgenommen und es wurde sich anderweitig geeinigt. Der Kostenbeamte hat die Akte mir nun wieder vorgelegt, damit ich einen Streitwert und den Kostenschuldner bestimme. Wie ist denn der Verfahrenswert für die Bestimmung von Kindergeldberechtigten und wer ist hier der Kostenschuldner? Die Kindesmutter als Antragstellerin, weil sie zurückgenommen hat? Vielen Dank für eure Hilfe schon mal!!!

  • Der Beitrag wurde mir bei der Suchfunktion nicht angezeigt. Den habe ich danach nur zufällig bei meiner Suche auf Google gefunden. Aber alle meine Fragen hat der mir nicht beantwortet. Der Streitwert ist 300,00 €... aber ist die Antragstellerin zwingend Kostenschuldnerin?

  • Ob die KM Kostenschuldnerin ist, kannst nur Du anhand der Akte entscheiden. Und nein, zwingend ist sie das nicht. § 81 FamFG läßt grüßen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Brav.:D;)

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  • Warum eigentlich 300,00 EUR? In § 51 Abs. 3 FamGKG steht doch 500,00 EUR.... :eek::confused:
    Muss nämlich auch gerade einen Streitwert festsetzen.

  • Warum eigentlich 300,00 EUR? In § 51 Abs. 3 FamGKG steht doch 500,00 EUR.... :eek::confused:
    Muss nämlich auch gerade einen Streitwert festsetzen.

    500,00 Euro dürfte ab dem 01.08.2013 richtig sein (Änderung im Rahmen des 2. KostRMoG). Falls das Verfahren vorher anhängig gemacht wurde => 300,00 Euro, vgl. dazu auch § 63 Abs. 1 Satz 1 FamGKG.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Hm, sind es nun 300 oder 500 Euro... wenn das mit der Gesetzesänderung einhergeht, dann wären es 300,00 EUR, da mein Verfahren schon vorher begonnen hat.

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