gefälschte Gerichtskostenrechnungen mit Absender "Zentrales Registergericht Kassel"

  • Dass die Rechnung der Bulgaren über 79,00 EUR fingiert sein muss, war mir klar: Sie ist in einem besseren Deutsch verfasst als der Warnhinweis auf der Insolvenzwebsite der Justiz. Die Rechnung konnte also nicht echt sein.

    ;)

    Das beste an der ganzen Geschichte ist ja die beleidigte Reaktion der "Redaktion". :peinlich:

  • Ihr mißversteht die dahinterstehende Systematik.
    Die Justiz arbeitet fehlerfrei.
    Sie ist deswegen selbstredend stets bemüht, noch besser als ohnehin schon zu arbeiten.

  • "Der Text wurde am 11.12.2013 redaktionell in wenigen Punkten überarbeitet,.......... Ihre Auffassung wird ansonsten nicht geteilt."

    Das ist aber keine Spezialität der Verwaltung. Bei der BNotK geht es teilweise ähnlich zu (kann sich noch jemand an die ersten Fassungen der "Bürgerhinweise zum Vorsorgeregister" erinnern :teufel: ?).

    Das Lied der Redaktion
    Redaktion, Redaktion, die hat im-mer-recht, und der Text, der bleibt so, wie es ist!
    Denn wer warnt in dem Netz der hat im-mer-recht gegen Duden und Rechtschreiberei.
    Wer da mäkelt (und Recht hat!) ist dumm oder schlecht
    Wer im Netz schreibt an alle hat im-mer-recht.
    Drum aus Bandwurmsatzgeist
    hat verständlich geschreibt
    Redaktion, Redaktion, Redaktion!

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Dass die Rechnung der Bulgaren über 79,00 EUR fingiert sein muss, war mir klar: Sie ist in einem besseren Deutsch verfasst als der Warnhinweis auf der Insolvenzwebsite der Justiz. Die Rechnung konnte also nicht echt sein.

    ;)

    Das beste an der ganzen Geschichte ist ja die beleidigte Reaktion der "Redaktion". :peinlich:

    Ich kann ja noch mal schreiben. :wechlach:

    Mit freundlichen Grüßen aus dem InsO-Bereich im Rechtspflegerforum und dem freundlichen Hinweis, dass sowohl Rechtspfleger, als auch Insolvenzverwalter und deren Mitarbeiter sowie Schuldnerberater und beteiligte Drittschuldner - mithin alle sonst beruflich mit der InsO Befassten - peinlich berührt sind ob solch seltsamen Geschreibsels. "Wir warnen vor dem Warnhinweis".

  • Ich hatte kürzlich in der Sitzung einen Schuldner, der entrüstet reagierte, nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, dass er keinen Eigenantrag mit RSB-Antrag gestellt hat und daher keine RSB bekommen wird. Nach 1-2 Minuten waren wir an dem Punkt, dass er betonte, er habe doch bezahlt. Nach weiteren 1-2 Minuten (in denen ich verschärft nachgedacht habe, was das denn gewesen sein soll, bis es mir dämmerte) habe ich ihn gefragt, ob das ein Betrag um € 80,00 war. Antwort: Ja. :eek:

    Den Insolvenzverwalter und mich hat das völlig unvorbereitet getroffen. Ich habe dann die Sitzung unterbrochen und bin in mein Büro entschwunden, weil ich eine E-mail auf dem PC habe, in der eine Rechnung enthalten ist. Während ich im Outlook wühlte und die E-mail natürlich nicht fand, erschien in meinem Büro ein weiterer Insolvenzverwalter, der dann ob meiner vergeblichen Suche einen Kollegen aus seinem Büro veranlasste, mir die Rechnung zu schicken. Das stellte sich dann als anderes Thema heraus (kostenpflichtige Reinwaschung des Namens in Auskunfteien etc. nach RSB-Erteilung).

    Von der Gerichtskostenrechnungsmasche hatten beide Insolvenzverwalter bis dahin noch nichts gehört (was ihnen nicht zum Vorwurf zu machen ist, nicht jeder Schuldner geht damit dorthin; andere Insolvenzverwalter, die darauf angesprochen wurden, haben uns das mitgeteilt).

    Ich bin dann also wieder in die Sitzung gegangen. Da ich die Rechnung nicht gefunden hatte, haben der Insolvenzverwalter und ich dann auf der Grundlage einer Wahrunterstellung des diesbezüglichen Schuldnervorbringens darüber sinniert, was man jetzt machen kann. Im Ergebnis habe ich dann den Schuldner einen RSB-Antrag zu Protokoll erklären lassen und schriftliche Befassung damit angekündigt.

    Am Abend ist mir dann aufgegangen, dass man da nichts mehr retten kann, weil die "Rechnungen" erst nach der Eröffnung verschickt werden. Als ich einige Tage später mit dem Insolvenzverwalter telefoniert habe, sagte er mir, dass es ihm genauso erging.

    Den RSB-Antrag habe ich daher zwischenzeitlich als unzulässig zurückgewiesen.

    Es ist also vielleicht nicht ganz auszuschließen, dass die "Rechnungen" als Problem bei auf Fremdantrag eröffneten Verfahren noch in der einen oder anderen Weise auftreten können. Im o.a. Verfahren war der Schuldner im Antragsverfahren auch nicht passiv, sondern hatte nicht durchgreifende Einwendungen erhoben. Wenn man die Formulierungen in der "Rechnung" betrachtet, halte ich es gar nicht einmal für fernliegend, dass dem Schuldner dadurch suggeriert wird, er könne bei einer Eröffnung auf Fremdantrag bei Zahlung doch RSB erhalten, da die Rechnungsbetrüger nicht nach Eigen- oder Fremdantrag differenzieren (können).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!