Zahlen gemeinnützige Vereine in Baden-Württemberg für die Eintragung ins Grundbuch eine Gebühr?
Falls ja, in welcher Höhe?
Gebühr für Eintragung ins Grundbuch für gemeinnützigen Verein in BW
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Peter Andreas -
14. August 2013 um 16:02
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Die Kosten richten sich seit dem 01.08. nach dem GNotKG.
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Derzeit gibt es keine Befreiungsvorschrift, da § 7 Abs. 2 LJKG auf die (nicht mehr in kraft befindliche) KostO verweist.
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Herzlichen Dank für die Antworten!
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Nach dem Landesgesetz über die Gebührenbefreiung im Bereich der Justiz vom 5.10.1990 für Rheinland-Pfalz sind gemäß § 1 Abs. 1 Gemeinden, Kirchen und Hochschulen pp. von der Zahlung von Gebühren der freiwilligen Gerichtsbarkeit befreit. Dieser Absatz nimmt auch keinen Bezug auf die KostO.
Nicht so jedoch Abs. II.
Wenn ich den obigen Ausführungen folge, dann müssen alle mildtätigen Stiftungen, Körperschaften pp. nun wieder Gebühren zahlen, da sie nur von der Zahlung der Gebühren nach der KostO ausgenommen sind.
Seht ihr das auch so ??? -
Derzeit gibt es keine Befreiungsvorschrift, da § 7 Abs. 2 LJKG auf die (nicht mehr in kraft befindliche) KostO verweist.
Andererseits stellt § 2 Abs. 2 GNotKG ausdrücklich fest, dass bundes- oder landesrechtliche Vorschriften, die eine sachliche oder persönliche Gebührenbefreiung gewähren unberührt bleiben. Meiner Meinung nach gilt § 7 LJKG also weiterhin. Die Tatsache, dass dort ausdrücklich die KostO erwähnt ist, halte ich für eine versehentlich noch nicht angepasste Fassung, die nicht dazu führt, dass kein Befreiungstatbestand mehr vorliegt. Ähnlich wie dieGBV, die trotz Vollübertragung an jeder Ecke vom Grundbuchrichter spricht.
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So sehe ich das auch - würde mich insofern weiter auf die Landesvorschrift stützen.
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Andererseits stellt § 2 Abs. 2 GNotKG ausdrücklich fest, dass bundes- oder landesrechtliche Vorschriften, die eine sachliche oder persönliche Gebührenbefreiung gewähren unberührt bleiben...
§ 2 Abs. 2 GNotKG "Kostenfreiheit bei Gerichtskosten" erwähnt doch lediglich eine Befreiung von Gerichts-, nicht aber Notarkosten. Oder sehe ich das falsch?
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Im Hinblick auf #10 gelöscht
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Rechtsberatung?
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