Hallo liebe Kollegen,
ich habe hier einen Fall bei dem ich leider nicht mehr weiter weiß und für
ein paar Vorschläge und Ideen sehr dankbar wäre.
Erblasserin, geb. 1931, ist verwitwet, hinterlässt keine Kinder und auch keine VvTw,
dafür jedoch einen sehr werthaltigen Nachlass.
Die Erblassermutter ist vorverstorben und hatte keine weiteren Kinder.
Laut einem Eintrag in der Geburtsurkunde der Erblasserin wurde 1932
die Vaterschaft von X durch rechtskräftiges Urteil des hiesigen Amtsgerichts
festgestellt.
Bezüglich X ist lediglich der (relativ häufig vorkommende) Name, Beruf auch ein damaliger (1932) Wohnsitz
angegeben. Geburtsdatum von X und Aktenzeichen des Vaterschaftsfeststellungs-
verfahrens fehlen.
Nach Mitteilung weiter entferner Verwandter (3. Ordnung) der Mutterseite handelt es sich bei
X um eine hier sehr bekannte wohlhabende Person die bereits in den 70er Jahren
verstorben ist und mehrere Kinder hat.
Ich habe nun versucht, mir die Vaterschaftsfeststellungsakte beizuziehen
um zu verifizieren, dass es sich bei X tatsächlich um die obige Person handelt.
Leider ist ein Verfahren weder am hiesigen Gericht noch im Staatsarchiv auffindbar.
Ich habe nun die bekannten Erben (=Kinder von "X") angeschrieben.
Diese geben an, von der unehelichen Tochter ihres Vaters nichts zu wissen,
bestreiten die Identität Ihres Vaters mit X und möchten
natürlich einen Nachweis dass es sich bei X tatsächlich um Ihren Vater handelt.
In dem Nachlassverfahren nach dem Vater ist keinerlei Hinweis auf die Erblasserin zu finden,
allerdings hatte meine Erblasserin als nichteheliches Kind damals auch keinerlei Ansprüche.
Auch eine Anfrage beim Geburtsstandesamt brachte keinen Erfolg. Dort liegen keine
Unterlagen zur Eintragung in der Geburtsurkunde mehr vor.
Habe zwischenzeitlich Nachlasspflegschaft angeordnet.
Hat evtl. noch jemand einen Tip wie ich in dieser Sache weiter verfahren könnte?