Testamentsvollstreckung für Vorerbin?

  • Hallo,

    in einer Nachlasssache ist die Ehefrau nach dem eröffneten Ehegattentestament Vorerbin geworden. Die Kinder sind nach dem Erstverstorbenen Nacherben sowie sollen Erben des Letztversterbenden werden. Die Tochter X steht unter Betreuung. Soweit X zum Erben und Nacherben berufen ist, erhält diese ebenfalls die Stellung eines befreiten Vorerben, Nacherben sind ihre Geschwister. 
    Soweit die Tochter X mit der letztwilligen Verfügung bedacht wird, ordnen die Erblasser über das ihr zugewendete Testamentsvollstreckung an.
    Der Testamentsvollstrecker soll das zugewendete Vermögen verwalten.
    Die Person des TV soll später ernannt werden. Das Gericht soll den TV hilfsweise benennen.

    Meine Frage, muss ich den TV nun bereits jetzt nach dem Tod des Erstversterbenden benennen? Es liegt momentan ja nur ein Anwartschaftsrecht für X vor.

  • Es kommt auf die (Auslegungs-)Frage an, ob die Testamentsvollstreckung erst nach dem Eintritt des Nacherbfalls greifen soll oder ob auch eine Testamentvollstreckung i.S. des § 2222 BGB für die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Nacherben bis zum Eintritt des Nacherbfalls angeordnet ist.

  • In dem Testament heißt es weiter:
    "Der Überlebende ist berechtigt, auch nach dem Todes des Erstversterbenden die Testamentsvollstreckeranordnung den veränderten Bedürfnissen von X anzupassen oder aufzuheben. Er ist auch berechtigt, die Person des Testamentsvollstreckers zu benennen."
    Diese Aussage lässt eine Testamentsvollstreckung erst nach dem Tode des Überlebenden (Eintritt des Nacherbfalls) vermuten, oder?

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