Ich bin gerade dabei, Zwangsgeld gem. §§ 220, 35 FamFG beizutreiben. Ein Vollstreckungsauftrag ging bereits an den Gerichtsvollzieher raus. Jetzt schreibt dieser, dass zur Ausführung des Auftrages eine richterliche Durchsuchungsanordnung notwendig ist. Muss ich hier auch das normale Formular wg. Antrag auf richterl. Durchsuchungsanordnung vollständig ausfüllen o. wird das in der Praxis in so einem Fall anders gehandhabt?
Danke