Mir liegt ein ebenso kurzes wie auslegungsbedürftiges privatschriftliches Ehegattentestament vor. Darin haben sich die -inzwischen beide verstorbenen- Eheleute gegenseitig als Erben eingesetzt. Danach folgt nur noch der Satz: "Nach dem Tode des Letztversterbenden von uns sollen unsere Kinder zu gleichen Teilen Erben werden, nach ihnen ihre Kinder".
Es gibt vier Kinder und diverse Enkel. Einer der Söhne möchte nunmehr einen Erbschein beantragen.
Ich neige dazu, die vier Kinder nur als Vorerben und deren Kinder (auch Enkelkinder?) als Nacherben anzusehen. Denkbar wäre aber auch, dass nur die Ersatzerbfolge geregelt werden sollte, aber dann hätte es wohl nicht "nach ihnen" heißen dürfen.
Wie seht Ihr das?