Hallo,
Ich habe folgenden Fall:
Im Grundbuch ist in Abt. III eine Sicherungshypothek für einen Erblasser eingetragen, welche nicht mehr valutiert.
Der Grundstückseigentümer möchte die Hypohtek löschen lassen und das Grundbuch verlangt dazu die Vorlage eines Erbscheins. Die Erben des Erblassers verweigern die Beantragung des Erbscheins.
Jetzt möchte der Eigentümer selber den Antrag stellen.
Ist das möglich?