Einziehung Erbschein

  • Hallo,

    ich habe einen Erbschein vorliegen, der eine Nacherbschaft nur nach Wiederverheiratung der Vorerbin ausweist. Die Vorerbin ist verstorben und war nicht noch einmal verheiratet.

    Muss der Erbschein trotzdem eingezogen werden und ein Alleinerbschein auf die Verstorbene ausgestellt werden?

  • Ohne Nacherbfall ergibt sich meines Erachtens keine Unrichtigkeit des Erbscheins.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Der Erbschein ist einzuziehen, weil die verstorbene Vorerbin aufgrund des Nichteintritts des Nacherbfalls zur Vollerbin geworden ist und der Erbschein gleichwohl ihre auflösend bedingte Vollerbenstellung ausweist, obwohl die Bedingung nicht mehr eintreten kann.

  • Ok wenngleich die Beschränkung nur den Nacherben schützt...und es eben nie mehr einen Nacherben geben wird. Ist aber dann wohl so wie beim Wegfall einer Testamentsvollstreckung....

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