Beglaubigung Ausland

  • Hallo,

    mir liegt eine Erbausschlagungserklärung eines Erben mit Wohnsitz in der Schweiz vor.
    Die Unterschriftsbeglaubigung wurde vom Gemeindeschreiber mit Siegel der Gemeindekanzlei vorgenommen.

    Kann das anerkannt werden?:confused:

  • Das Gericht hat im pflichtgemäßen Ermessen zu prüfen, ob es eine Apostille benötigt, wenn begründete Zweifel an der Echtheit des Dokuments oder der Beglaubigung bestehen. Eine generelle Forderung nach apostillierten Dokumenten ist nicht zulässig.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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