Bürovorsteher des Notars als Ergänzungspfleger?!

  • Hallo, mache diese Woche in Vertretung Familiensachen.

    Es kommt ein Antrag des Notars auf Bestellung eines Ergänzungspflegers zwecks Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

    Es wird gebeten, den Bürovorsteher des Notars zum Ergänzungspfleger zu bestimmen, dieser sei zur Übernahme des Amtes bereit.

    Wird das üblicherweise so gehandhabt?! Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn der wird doch im Zweifel seinem Chef nicht an den Karren fahren...

  • Es wird gebeten, den Bürovorsteher des Notars zum Ergänzungspfleger zu bestimmen, dieser sei zur Übernahme des Amtes bereit.

    Wird das üblicherweise so gehandhabt?! Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn der wird doch im Zweifel seinem Chef nicht an den Karren fahren...

    Üblicherweise bestelle ich weder den Bürovorsteher des antragstellenden Notars, einen Rechtsanwalt aus derselben Kanzlei oder Bekannte/Verwandte der betroffenen Parteien zum Ergänzungspfleger, sondern eine/n neutrale/n Dritte/n.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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