Hallo, mache diese Woche in Vertretung Familiensachen.
Es kommt ein Antrag des Notars auf Bestellung eines Ergänzungspflegers zwecks Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.
Es wird gebeten, den Bürovorsteher des Notars zum Ergänzungspfleger zu bestimmen, dieser sei zur Übernahme des Amtes bereit.
Wird das üblicherweise so gehandhabt?! Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn der wird doch im Zweifel seinem Chef nicht an den Karren fahren...